Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst vor drei Jahren rechtswidrig war. Der Polizeieinsatz setzt Armin Laschet jetzt weiter unter Druck.

Köln - Eine mit Brandschutzmängeln begründete Räumung von Baumhäusern und anderen Einrichtungen in Protestcamps im Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen vor rund drei Jahren ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben vom Mittwoch in einem von einem damaligen Bewohner angestrengten Rechtsstreit gegen die Stadt Kerpen. Es gebe verschiedene „rechtliche Mängel“. So sei die Brandschutzbegründung damals erkennbar „nur vorgeschoben worden“. Die Opposition wertete das Urteil auch als Ohrfeige für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

 

Laut Gericht hatte das Düsseldorfer Heimat- und Bauministerium die Stadt Kerpen damals „gegen deren Willen“ angewiesen, die von Aktivisten errichteten Bauwerke zu beseitigen. Die Maßnahme sollte dabei explizit auf den Verstoß baurechtlicher Vorschriften zum Brandschutz gestützt werden. Den Richtern zufolge ging aus der Weisung aber hervor, dass diese Begründung nur ein Vorwand war. Tatsächlich ging es um die „Entfernung der Braunkohlegegner“.

Darüber hinaus gab es nach Einschätzung des Gerichts noch weitere juristische Fehler. So hätten die Behörden vor der Räumung der vom Ministerium pauschal als „Baumhäuser“ bezeichneten Einrichtungen gar nicht hinreichend geprüft, welche überhaupt „bauliche Anlagen im Rechtssinn“ gewesen seien und damit Brandschutzbestimmungen unterlegen hätten. Laut Gericht waren darunter etwa auch Zelte.

Es kam auch zu gewaltsamen Konfrontationen

Die von Aktivisten errichteten Baumhäuser im Hambacher Forst waren Mitte September 2018 unter dem Schutz von starken Polizeikräften geräumt worden. Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung.

Die Proteste dort gingen auch nach der Räumungsaktion 2018 weiter. So gab es etwa 2020 immer wieder Einsätze, bei denen die Polizei von Aktivisten errichtete Barrikaden entfernte. Es kam auch zu gewaltsamen Konfrontationen. Die Rodung des Waldes selbst ist nach der Einigung auf den deutschen Kohleausstieg inzwischen vom Tisch.

Kritik an Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet

Die Linkspartei nahm das Urteil zum Anlass für scharfe Kritik an NRW-Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Laschet. „Armin Laschet hat einen rechtswidrigen Polizeieinsatz angewiesen, damit RWE Wald für Braunkohle roden kann“, sagte Linken-Spitzenkandidatin Janine Wissler der Nachrichtenagentur AFP. Laschet sei damit „untragbar als Ministerpräsident und sollte umgehend zurücktreten“. 

Ähnlich äußerte sich Co-Spitzenkandidat Dietmar Bartsch. „Der größte Polizeieinsatz in der Geschichte des Bundeslandes NRW war rechtswidrig“, sagte er zu AFP. „Das ist ein Fakt, den sich ein Kanzlerkandidat nicht leisten darf.“ Diese „Fehlleistung“ zeige: „Laschet ist nicht kanzlerfähig.“