Der Eigentümer der ehemaligen Hajek-Villa auf dem Hasenberg und die Denkmalschützer kreuzten vor Gericht die Klingen. Da ging es um einzelne Eingriffe in dem Gebäude. Anschließend versprachen sie sich baldige Verhandlungen über das weitere Schicksal des Denkmals.

Stuttgart - Der Gerichtsstreit um die ehemalige Villa des Künstlers Otto Herbert Hajek auf der Hasenbergsteige wird wohl kommenden Montag entschieden werden – zumindest vorläufig. Dann will Walter Nagel, Vorsitzender Richter der 5. Kammer am Verwaltungsgericht Stuttgart, den Tenor vermelden: ob der aktuelle Eigentümer Markus Benz (55) im Inneren des Kulturdenkmals zwei Wände wiederherstellen und zwei Türen wiedereinbauen muss. Oder ob die Verfügung der Stadt vom 21. November 2014 aufgehoben wird, wie Benz und sein Anwalt Peter Schütz es im Klageantrag forderten.

 

Deren Strategie: Da die Denkmalbehörde weitere sinnvolle Maßnahmen für eine zeitgemäße Nutzung des Hauses blockiere, sei dem Eigentümer die Erhaltung der Villa ingesamt nicht zumutbar. Daher müsse die Verfügung über die Erhaltung und Wiederherstellung einzelner Denkmalteile weg. Allein schon die Rückbaukosten von rund 20 000 Euro (ohne die noch unbekannten Aufwendungen für die Restaurierung der Eingangstür) stellten Benz und Schütz als unzumutbar dar, würden sich die Gesamtsanierungskosten doch ohnedies schon auf vier Millionen Euro summieren.

Eigentümer und Denkmalbehörde vor Gericht uneinig

Hier meldete Richter Nagel allerdings Skepsis an, die er mit einem einschlägigen Urteil aus Köln untermauerte: Es müsse schon nachgewiesen werden, dass die Verweigerung der Genehmigung unzumutbar gewesen wäre. Und von den Kosten für den Wiederaufbau von Wänden und Türen könne der Eigentümer sich auch nicht mit Hinweis auf den Gesamtaufwand befreien – „sonst könnte ja jeder auf kaltem Weg sein Denkmal beseitigen“.

Die Kammer nimmt weniger das große Ganze in den Blick als den engeren Sachverhalt. Sie fragt sich, ob für das Beseitigen von Innenwänden und Türen eine Genehmigung erforderlich war. Und wenn ja, ob die Veränderungen genehmigungsfähig gewesen wären. Zudem will sie klären, ob das Denkmal stark beeinträchtigt wurde. Über die Gesamtkosten wäre zu reden, wenn der Eigentümer den Abbruch beantragt hätte.

Der Kläger und sein Anwalt meinten, die Wandsteine seien bau- und denkmalrechtlich sowie heimatgeschichtlich unerheblich. Die Holzständer, also das Innenwandgerippe ohne Steine, seien stehengeblieben. Dass damit eine von Hajek mit gestaltete Blechtür zwischen Flur und Wohnraum ins Lager kam, sei auch unerheblich. Die könne man zwischen Holzpfosten wieder einbauen. An den Grundrissen habe sich nichts geändert.

Richter fragt nach zu Abbruchplänen

Claudia Thomas, juristische Vertreterin der Stadt, und Bernd Sinzinger von der Unteren Denkmalbehörde widersprachen: „Die Blechtür macht nur Sinn mit der bisherigen Wand.“ Der Grundriss sei verändert. Gerade die Repräsentationsräume, den Eingangsbereich und das 1967 angebaute Atelier wolle man erhalten, wie der Künstler es nutzte, als er Gäste aus Kunst, Politik und Gesellschaft empfing. Dafür habe man die Entfernung des Teppichbodens geduldet und dem Eigentümer im Obergeschoss nicht dreingeredet. Die Stadt erklärte für rätselhaft, was Benz wirklich vorhabe. Dieser wiederum führte Klage, dass die Stadt ignoriere, was er schon beim Kauf 2010 an Absichten erklärt habe. Richter Nagel erhielt von ihm aber auch auf Nachfrage nicht eindeutige Auskünfte über das Vorhaben. Laut Unterlagen, so monierte Nagel, habe Benz erst von einer repräsentativen Wohnung im Denkmal geschrieben, später von einem Abbruch: „Das ist widersprüchlich, wie es widersprüchlicher nicht sein kann.“ In der Verhandlung nannte Benz den Abbruch den „Plan B“ für den Fall, dass er sein erklärtes Vorhaben nicht verwirklichen könne.

Nach der Verhandlung gab es aber Anzeichen für leichtes Tauwetter. Benz und die Vertreter der Stadt betonten, man solle und wolle schnell ins normale Gespräch kommen. Sein Bekenntnis zur Geschichte der Hajek-Villa beim seinerzeitgen Kauf habe nach wie vor Gültigkeit, sagte Benz. Reden möchte er aber zum Beispiel auch über weitere Fensteröffnungen im Atelier, energetische Dämmung, einen Aufzug und Neuinstallationen in dem Denkmal mit einem 27 Ar, also 2700 Quadratmeter großen Garten.