Der Bau- und Wohnungsverein ist guter Dinge, dass die zwei verbliebenen Mietparteien bald ausziehen. Nach der Verhandlung vor dem Landgericht ist eine klare Tendenz erkennbar.

Stuttgart-Botnang - Seit mehr als einem Jahr sollten die Gebäude an der Beethovenstraße 60 bis 70 leer stehen. Der Bau- und Wohnungsverein (BWV) Stuttgart hat vor, die drei Häuser, Baujahr 1927, abzureißen und an gleicher Stelle moderne, barrierefreie Wohnungen entstehen zu lassen (wir berichteten). Doch immer noch leben zwei Mietparteien in den Häusern des BWV. Der Verein strengte eine Räumungsklage an, scheiterte aber im April vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht, weil der Richter die Kündigung aus dem Februar 2015 als „unwirksam“ bezeichnete. Der BWV ging in Berufung.

 

Am Mittwoch stand nun die Verhandlung vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts an. Schnell war klar: Die drei Richterinnen sehen den Fall anders. „Beide Kündigungen sind formell wirksam“, sagte die Vorsitzende Richterin Evelyn Oldermanns. „Wir sind entscheidungsfähig.“ Dennoch war ihr daran gelegen, den Fall mit einem Vergleich zu schließen. Sie konnte sich vorstellen, die Familie Gerhardt/Minder mit 10 000 Euro abzufinden. Den Auszug sah die Richterin Ende April, da Anfang März noch Nachwuchs bei den Botnangern ins Haus steht.

Wolfgang Reitzig, der seine 91-jährige Mutter an der Beethovenstraße pflegte, ehe sie ins Krankenhaus und anschließend in ein Pflegeheim musste, wurden ebenfalls 10 000 Euro angeboten. Damit hätte der Bau- und Wohnungsverein leben können. Doch die beiden Mietparteien wollten mehr. Im September 2015 hätte sich Ilja Gerhardt noch mit rund 5000 Euro Umzugsbeihilfe zufrieden gegeben. Am Mittwoch forderte er zunächst 30 000, wenig später dann noch 20 000 Euro.

Das Urteil wird am 1. Februar erwartet

Wolfgang Reitzig wollte erst einmal kein eigenes Angebot abgeben. Aber auch ihm waren die 10 000 Euro zu wenig. Zunächst forderte er 70 000, einige Minuten später reduzierte er auf 20 000 Euro. „Das ist doch kein Basar“, betonte Richterin Evelyn Oldermanns. Nun wird sie am Mittwoch, 1. Februar, das Urteil verkünden.

Beim BWV geht man davon aus, dass an diesem Termin „ein Knopf an die Sache gemacht wird“, sagte der BWV-Vorstandsvorsitzende Thomas Wolf auf Nachfrage. „Ich sage zwar niemals nie, aber ich gehe auch davon aus, dass keine Berufung zugelassen wird.“ Unabhängig vom genauen Urteilsspruch, ob es nun doch noch eine Abfindung geben wird oder nicht, möchte der BWV auf jeden Fall 14 000 Euro an eine soziale Einrichtung in Botnang spenden. In welches Projekt das Geld fließen wird, soll der Bezirksbeirat entscheiden, betonte Wolf. „Das war mein Vorschlag. Es widerstrebt mir einfach, dass die Mieter, mit denen wir gute Gespräche geführt haben und die ausgezogen sind, jetzt bestraft werden beziehungsweise die beiden verbliebenen Mietparteien belohnt werden sollen.“ Bezirksvorsteher Wolfgang Stierle drückt aber bei der Spende erst einmal etwas auf die Euphoriebremse: „Dazu möchte ich noch nichts sagen. Wir warten jetzt erst einmal den Ausgang des Verfahrens ab und dann werde ich den Bezirksbeirat fragen, ob er das will.“

Thomas Wolf ist schon einen Schritt weiter. Er geht davon aus, dass dieses Jahr noch mit den Abrissarbeiten an der Beethovenstraße begonnen wird. „Wir werden ein sehr schönes Gebäude am Ortseingang bekommen. Zudem werden wir weiterhin dort günstigen Wohnraum anbieten – rund 20 Prozent unter dem marktüblichen Quadratmeterpreis“, sagte Wolf. Er rechnet mit einer Bauzeit von etwa 18 Monaten.