Das Amtsgericht Esslingen hat einen 36-jährigen Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht ist überzeugt, dass er den Liebhaber seiner Frau mit einem Messer verletzt hat.

Esslingen - Auf einen 25-Jährigen muss es wie eine klischeehafte Filmszene gewirkt haben, was er am 2. Februar vergangenen Jahres in der Wohnung seiner damaligen Freundin in Esslingen erlebt hat. Nur, dass es Realität und er einer der Hauptdarsteller war, als an jenem Abend plötzlich der gehörnte Ehemann der 23-Jährigen zunächst gegen ein Fenster schlug, ihn wüst beleidigte und mit dem Tod bedrohte. Doch es kam noch schlimmer. Der Eifersüchtige drang in die Wohnung ein und verletzte ihn mit einem Messer. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Esslingen verhandelt und endete mit der Verurteilung des 36-jährigen Syrers.

 

Der 25-Jährige hatte Glück, dass er seinerzeit nur eine Schnittverletzung am Oberschenkel davon getragen hat. Auch der heute 36-jährige Angreifer müsste für den glimpflichen Ausgang seiner Attacke dankbar sein, denn dadurch kam er vor dem Amtsgericht Esslingen mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie 140 gemeinnützigen Arbeitsstunden wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung davon. Alle drei Beteiligten entstammen dem arabischen Kulturkreis, was laut der Vorsitzenden Richterin Sarah Geiger den Auftritt des Angeklagten „nicht entschuldigt, aber nachvollziehbarer macht“.

Schnittwunde am Oberschenkel

Als Bühne diente die Wohnung in einem Esslinger Stadtteil. Der Liebhaber der Frau, deren Ehe mit dem 36-Jährigen längst zerrüttet war, konnte sich nur mit Mühe verteidigen. In der Küche schob er den Kühlschrank vor den türlosen Durchgang, nur ein Spalt blieb dem Angreifer, um mit dem Messer nach jenem Mann zu stochern, der ein Verhältnis mit seiner Frau hatte und sich nun auf der anderen Seite mit Macht gegen den Kühlschrank stemmte. Einmal traf er den 25-Jährigen wohl am Oberschenkel und fügte ihm eine acht Zentimeter lange Schnittwunde zu.

Erst danach gelang es dem Opfer, barfuß und nur mit T-Shirt und kurzer Hose bekleidet, aus einem Fenster in 2,50 Meter Höhe zu springen und zu Nachbarn zu flüchten. Kurz habe ihn der Angeklagte noch verfolgt und gerufen: „Heute ist dein Todestag.“ Auf der Flucht zog sich der 25-Jährige weitere Verletzungen zu. Zudem hat der 36-Jährige seine nach islamischem Recht von ihm geschiedene Frau gewürgt, geschlagen und mit dem Messer bedroht.

Nicht zum ersten Mal, denn die Polizei war Stammgast in der gemeinsamen Wohnung des Paares, in der laut einer nach der Tat aufgenommenen Aussage der Frau häusliche Gewalt an der Tagesordnung war. Anfang Januar vergangenen Jahres hatte das Familiengericht in Esslingen gar ein Annäherungsverbot für den Mann verhängt. Beim Prozess war die junge Frau nicht anwesend, vergeblich hatte das Gericht versucht, sie ausfindig zu machen. Sie sei 14 Jahre alt gewesen, als sie mit dem 13 Jahre älteren Mann verheiratet worden sei. Die beiden gemeinsamen Kinder hat das Jugendamt wegen der desolaten Familienverhältnisse in Obhut genommen.

Angeklagter streitet die Tat ab

Der Angeklagte gab an, er sei an jenem Abend lediglich vor, nicht aber in der Wohnung gewesen. Er habe dem Mann nichts angetan. Die Verletzungen habe sich der 25-Jährige beim Sprung aus dem Fenster und der anschließenden Flucht zugezogen. Das kann sich auch sein Verteidiger Thomas Mende vorstellen. Der 25-Jährige habe aus Angst das Weite gesucht, da er gewusst habe, dass ihn sein Widersacher wegen des Ehebruchs „nach arabischem Recht straffrei töten darf“. Mende hält es zudem für „technisch nicht möglich“, dass sein Mandant den Mann um einen Kühlschrank herum ins Bein gestochen hat. Er plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwältin und der Nebenklägervertreter forderten eine Gefängnisstrafe von drei Jahren.

Laut der Richterin Sarah Geiger sprechen viele „Indizien, die ein schlüssiges Bild ergeben“ gegen die aus ihrer Sicht „absolut unglaubhafte Schutzbehauptung“ des Angeklagten. Das Opfer habe die Frau kaum gekannt, weshalb hätte er mit ihr ein Komplott gegen den 36-Jährigen schmieden sollen? Die Aussagen des 25-Jährigen seien plausibel, die mit dem Fall befassen Polizisten, weitere Zeugen und letztlich auch das Schöffengericht seien der Ansicht, „dass er die Wahrheit gesagt hat“.

Zudem hätten die Nachbarn von einem vor Angst „wie Espenlaub“ zitternden jungen Mann berichtet, der sie um Hilfe bat. Am Kühlschrank wurden Schrammen entdeckt, die durchaus von einer Messerklinge stammen können und ein Rechtsmediziner hält es für unwahrscheinlich, dass sich der 25-Jährige die Schnittverletzung bei einem Sturz zugezogen hat. Nach der Tat ging im Beisein der Polizei zudem eine Nachricht des Angeklagten auf dem Smartphone der 23-Jährigen ein, in der er schrieb: „Ich werde es noch zu Ende bringen. Egal wie und egal wann.“