Die Fronten sind verhärtet, nachdem die Tierrechtsorganisation Peta auf einem Geflügelhof tote Hühner entdeckt hat. Die Behauptung, Peta hätte die Kadaver in den Stall gebracht, will der Landwirt dennoch nicht wiederholen.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Der Gerlinger Landwirt Dieter Müller wird nicht mehr behaupten, die Tierrechtsorganisation Peta habe ihm tote Hühner in den Stall gelegt. Er hatte ihr das vorgeworfen, weil die Tierschützer Fotos veröffentlicht hatten, die Kadaver in seinem Stall zeigten. Peta hat daraufhin versucht, dem Bauern gerichtlich verbieten zu lassen, diese Aussage zu wiederholen. Bis vor Kurzem hat es noch so ausgesehen, als werde Müller dies nicht unterschreiben. Doch nun hat er offenbar eingelenkt – und damit einen Gerichtstermin vermieden, der auf diesen Donnerstag terminiert war.

 

Denn am Dienstag ist bei Peta ein Schreiben von Müllers Leonberger Rechtsanwalt Günter Göppl eingetroffen. Es enthält nur einen knappen Satz: „In dem Rechtsstreit Peta Deutschland gegen Müller teilen wir mit, dass der Anspruch anerkannt wird.“

Die Behauptung, die den Rechtsstreit ausgelöst hat, hatte Müller in einem Radio-Interview aufgestellt. Wörtlich hat er dort gesagt: „Es sind gestellte Bilder – die Kadaver sind in den Stall eingebracht worden.“ Wiederholt Müller diese Aussage nun doch einmal, muss er an Peta eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Für Peta heißt das, die Tiere sind im Stall verendet

Bei der Tierrechtsorganisation Peta verbucht man die jetzt geleistete Unterschrift des Bauern unter eine Unterlassungserklärung als Erfolg. Im Umkehrschluss heißt das für Edmund Haferbeck aus der Peta-Rechtsabteilung, dass die Tiere in Müllers Stall verendet sind. „Herr Müller gibt damit zu, dass er gelogen hat“, sagt Haferbeck. Peta werde es darauf beruhen lassen und nicht auch noch einen Widerruf fordern.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat jedoch darüber hinaus eine Anzeige Petas vom vergangenen Januar an das Landratsamt in Ludwigsburg weitergeleitet. Darin geht es um den Verdacht, der Landwirt habe gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz verstoßen. Konkret heißt das: Peta glaubt, Beweise dafür zu haben, dass der Gerlinger Landwirt Tierkadaver nicht ordnungsgemäß entsorgt hat. Statt sie der regulären Tierkörperbeseitigung zu übergeben, vergrabe Müller die verendeten Tiere auf freiem Feld. Peta kann das nach eigenen Aussagen mit Fotos dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft stuft das Vergehen offenbar als Ordnungswidrigkeit ein. Müllers Anwalt Günter Göppl will zu diesen neuerlichen Vorwürfen auf Anfrage nichts sagen.

Tierschutzgsetz schreibt regelmäßige Kontrolle vor

Die Stuttgarter Zeitung hatte im November von alarmierenden Zuständen auf Müllers Geflügelhof berichtet und sich dabei unter anderem auf die Recherchen von Peta bezogen. Etwa 60 tote Hühner fanden die Tierschützer in den Hühnerställen Müllers. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Landwirte ihre Ställe regelmäßig auf tote Tiere kontrollieren und diese entfernen müssen. Die Hennen in Müllers Stall waren jedoch zum Teil schon verwest gewesen, was auf den Bilder von Peta zu sehen war. Sie müssen demnach einige Zeit länger im Stall gelegen haben.Gerlingen -