Die Landesregierung hat das Volksbegehren für eine kostenlose Kinderbetreuung ausgebremst. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verrate den Geist der Verfassung, kritisieren die Sozialdemokraten und ziehen vor Gericht.

Stuttgart - Jetzt muss das Verfassungsgericht entscheiden. Die Landes-SPD hatte ein Volksbegehren beantragt, das den den Trägern der Kinderbetreuung einen finanziellen Ausgleich durch das Land zusichert, wenn sie keine Elternbeiträge verlangen. Bis zu 35 Wochenstunden sollen damit künftig gebührenfrei sein – ob in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege. Etwa 770 000 Unterschriften wären für den Erfolg des Volksbegehrens nötig. Dann käme es zur Volksabstimmung. Doch das Innenministerium verweigerte dem Volksbegehren die nötige Zulassung.

 

Diesen Bescheid lässt die SPD vom Verfassungsgerichtshof des Landes überprüfen. SPD-Landeschef Andreas Stoch erinnert an die Änderung der Landesverfassung im Jahr 2015. Sie hatte dem Ziel gegolten, direkte Demokratie auf Landesebene zu erleichtern. Ende 2015 wurden die Quoren für Volksbegehren und Volksabstimmungen herabgesetzt. Nun versuche die grün-schwarze Landesregierung, ein unerwünschtes Volksbegehren auf anderen Wegen zu verhindern. „Kretschmann hat den Geist der Landesverfassung verraten“, zürnt Stoch.

Wie viel direkte Demokratie lässt die Verfassung zu?

Das Innenministerium macht geltend, finanzwirksame Entscheidungen dürften laut Verfassung nicht direktdemokratisch entschieden werden. Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland, Prozessbevollmächtigter der SPD, hält diese Auslegung für falsch. Er argumentiert im Einklang mit den einschlägigen Verfassungskommentaren zur Landesverfassung, diese nehme lediglich das jeweils für ein oder zwei Jahre gültige „Staatshaushaltsgesetz“ von der Volksgesetzgebung aus, keinesfalls aber alles, was nennenswert Geld koste. Wenn das der Wille des Verfassungsgebers gewesen wäre, hätte er Formulierungen gewählt wie in Nordrhein-Westfalen, wo im umfassenden Sinn „Finanzfragen“ von der direkten Demokratie ausgeschlossen sind.

Das Innenministerium hatte außerdem unter Hinweis auf das „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes geltend gemacht, die Gestaltung der Elterbeiträge entziehe sich der Gesetzgebung des Landes. Dagegen führte Wieland die Gesetzesbegründung des Bundes an. Dort heißt es: „Die Ausgestaltung der Elternbeiträge ist Sache der Länder.“ Damit falle die Argumentation des Ministeriums in sich zusammen.

Sarah Händel, Landesgeschäftsführerin des Vereins „Mehr Demokratie“, zeigt sich über die Stellungnahme des Innenministeriums enttäuscht. „Gleich das erste Volksbegehren nach der großen Beteiligungsreform 2015 wurde genutzt, um ein Signal der Abschreckung an die Bürger zu senden.“ Grünen-Vizefraktionschef Hans-Ulrich Sckerl sagt: „Wir stehen voll hinter den Intentionen der Reform des Volksbegehrens von 2015.“ Welche Intentionen das seiner Ansicht nach waren, sagt er nicht.