Die Bundesregierung will stärker gegen Hasskommentare und gezielte Falschnachrichten im Internet vorgehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Berlin - Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hetze im Internet sieht etwa vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Den Unternehmen werden auch Bußgelder angedroht.

 

„Mit unserem Gesetzentwurf konkretisieren wir die bestehenden Pflichten zur Löschung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten“, teilte Maas mit. „Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten.“

Kritik am Entwurf

Der Gesetzentwurf hatte bereits nach der Vorstellung der Pläne für Kritik gesorgt. So sprach der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) von der staatlichen Einsetzung einer privaten Meinungspolizei. Maas entgegnete: „Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt. Unser Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf strafbare Inhalte.“ Die im Entwurf enthaltenen Regeln für Firmen enthielten keinen neuen Eingriff in die Meinungsfreiheit. „Die Unternehmen sind bereits nach geltendem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, sobald sie Kenntnis davon haben.“