Der Landesvorsitzende der CDU, Thomas Strobl, plädiert dafür, bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung ein nationales Gesetz zu erlassen. Er will nicht auf eine EU-weite Regelung warten.

Stuttgart/Berlin - CDU-Landeschef Thomas Strobl will möglichst rasch mit einem neuen Gesetz in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung ermöglichen. Die große Koalition in Berlin solle nicht abwarten, bis die Europäische Union eine neue Richtlinie dazu vorlegt. Das vor zwei Wochen ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eröffne bei näherer Betrachtung Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, sagte der Bundestagsabgeordnete der Stuttgarter Zeitung. „Das Urteil verdammt uns keineswegs zur Untätigkeit.“ Ähnlich hatte sich auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) geäußert.

 

Strobl, der gleichzeitig stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Partei ist, warnte davor, „die Augen vor der Realität zu verschließen“. So werde beispielsweise die Bekämpfung der Kinderpornografie nur dann erfolgreich sein, „wenn wir das Sexualstrafrecht wie geplant verschärfen und zugleich die Polizei mit den geeigneten Ermittlungsinstrumenten ausstatten“.

Fahnder: Der Gesetzgeber ist in der Pflicht

Auch die Fahnder in Baden-Württemberg wünschen sich mehr Rückhalt durch den Gesetzgeber. Wenn die Vorratsdatenspeicherung erlaubt wäre, könnten mehr Verdächtige überführt werden, behauptet der Hauptkommissar Achim Traichel vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg: „Unser Gesetzgeber ist da in der Pflicht.“

In der SPD, die auf Bundesebene gemeinsam mit der Union regiert, gibt es Vorbehalte gegen einen nationalen Alleingang in dieser Angelegenheit. Nach dem EuGH-Urteil hatte der sozialdemokratische Bundesjustizminister Heiko Maas erklärt, er sehe nun keinen Grund mehr, „schnell“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, wie das im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte umgehend jedoch „eine rasche, kluge, verfassungsmäßige und mehrheitsfähige Neuregelung“.

Datenspeicherung ist nicht grundsätzlich untersagt

Der EuGH hatte die einschlägige EU-Richtlinie verworfen, die Vorratsdatenspeicherung aber nicht grundsätzlich untersagt. Das Urteil enthält Hinweise, wie eine solche Überwachung so geregelt werden könnte, dass sie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar wäre. Ähnlich hatte 2010 auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Seit jener Entscheidung gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage mehr für die Vorratsdatenspeicherung.

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner empfiehlt seiner Partei jedoch, nach dem EuGH-Urteil auf diese Art der Kontrolle zu verzichten. „Das Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung ist mit diesem Urteil tot“, sagte er in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Den fachlichen Wunsch von Sicherheitsexperten auch aus der eigenen Partei nach solchen Überwachungsmöglichkeiten könne er zwar nachvollziehen, so Stegner. Die SPD müsse jetzt aber einen klaren Strich ziehen.

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