Kultusministerin Eisenmann hat einen Gesetzentwurf für die Finanzierung der Privatschulen vorgelegt. Die freien Schulen erhalten künftig deutlich höhere Zuschüsse.

Stuttgart - Seit Jahren ringen die freien Schulen in Baden-Württemberg mit dem Land um eine angemessene Finanzierung. Jetzt scheint eine Lösung gefunden. Der Gesetzentwurf, den Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart vorgelegt hat, sieht vor, dass die freien Schulträger für ihre Schüler künftig mehr Geld bekommen. Für jeden ihrer Schüler zahlt das Land 80 Prozent der Bruttokosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule. Die bisherigen Zuschüsse lagen im Durchschnitt 78,1 Prozent. Diese Regelung gilt für alle Privatschulen, auch die beruflichen. Das schlägt mit rund 15 Millionen Euro jährlich zu Buche.

 

Zudem zahlt das Land freien Schulen, die kein Schulgeld erheben, künftig einen finanziellen Ausgleich für die dadurch entgangenen Einnahmen. Die Gesamtförderung wird aber auf 90 Prozent der Bruttokosten eines öffentlichen Schülers begrenzt. Die übrigen zehn Prozent müssen durch den Schulträger, einen Förderverein oder Spenden erbracht werden. Auch weiterhin müssten die Schulen in freier Trägerschaft für Kinder aus sozial schwächeren Familien angemessene Angebote machen, sagte Ministerin Eisenmann. Im Hinblick auf dieses sogenannte Sonderungsverbot können die Schulen das Schulgeld staffeln – nach Einkünften der Eltern. Die Regelungen gelten nur für allgemeinbildende Schulen. Die zusätzlichen Ausgaben für den finanziellen Ausgleich werden bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr betragen. Damit steigen die Ausgaben des Landes für die privaten Schulen auf fast eine Milliarde Euro.

Mehr Privatschüler

„Wir leisten mit dieser Gesetzesnovelle einen wesentlichen Beitrag zu guter Bildung in unserem Land und bekennen uns klar zu den Schulen in freier Trägerschaft“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bei der Präsentation des Gesetzentwurfs. Die freien Schulen in Baden-Württemberg hätten sich bewährt und fänden viel Zuspruch. Seit Jahren steigt die Zahl der Schüler an privaten Schulen fast kontinuierlich. Im laufenden Schuljahr besuchen nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund zehn Prozent eine allgemeinbildende private Schule, zwölf Prozent eine berufliche Privatschule.

Kultusministerin Susanne Eisenmann bezeichnete die Gesetzesnovelle als „Meilenstein in den Beziehungen von Land und Schulen in freier Trägerschaft. Damit wird ein jahrelang ungelöstes Problem endlich abgeräumt.“ Der Gesetzentwurf beruhe auf einem einvernehmlichen Verhandlungsergebnis mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen. Damit setze die Landesregierung eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.

Reaktion auf Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Mit dem finanziellen Ausgleich reagiert die Landesregierung auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Jahr 2015. Die Richter hatten damals einen Teil des Privatschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt und dem Land aufgetragen, Schulen einen Ausgleich zu zahlen, wenn diese ganz oder teilweise auf Schulgeld verzichten. Bis zum August dieses Jahres muss das Land eine verfassungskonforme Regelung vorlegen.

Die SPD begrüßte die geplanten Regeln für Schulgelderlass an freien Schulen. „Das positive Signal von Grün-Schwarz an die freien Schulen kommt spät, ist aber absolut notwendig“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Stefan Fulst-Blei. Es müsse nun sichergestellt werden, dass alle jungen Menschen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern eine freie Schule besuchen könnten. „Die Umsetzung des Sonderungsverbots muss durch klare Regeln erfolgen und für alle Beteiligten transparent sein“, forderte er.

Privatschulverband warnt vor Bürokratie

Der FDP-Fraktion geht Eisenmanns der Gesetzentwurf nicht weit genug. Die Weigerung, Ganztagsangebote freier Schulen zu bezuschussen, könne eine soziale Barriere für jene aufbauen, die eine freie Ganztagsschule besuchen wollten, kritisierte der FDP-Bildungsexperte Kern. Mitte Mai habe Eisenmann noch angekündigt, Ganztagsschulen auszubauen. „Gut eine Woche später baut sie soziale Hürden bei den freien Ganztagsschulen auf.“

Der Landesverband Deutscher Privatschulen ist weitgehend zufrieden mit der neuen Regelung. Positiv sei, dass die Schulen endlich wie seit Jahren versprochen mehr Geld für ihre Schüler erhielten, sagte Geschäftsführerin Christina Metke. Das vom Ministerium geplante Berichtswesen dürfe aber nicht zu mehr Bürokratie führen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Höhe des Eigenleistungen von Schulen kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll. Eisenmann sagte, die Verwendung der Mittel müsse transparent sein. Viel mehr Verwaltungsaufwand solle aber vermieden werden.