Per „Familiengenossenschaft“ Steuern sparen – das geht künftig nicht mehr. Der Bundestag hat dem trickreichen Modell jetzt mit einer Gesetzesänderung einen Riegel vorgeschoben.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Wohnungsgenossenschaften sollen nicht mehr zum Steuersparen zweckentfremdet werden können. Das ist das Ziel einer Gesetzesänderung, die der Bundestag jetzt mit dem Jahressteuergesetz beschlossen hat. „Familiengenossenschaften“ kommen danach von 2020 an nicht mehr in den Genuss von Steuervorteilen. Nach der neuen Regel gelten diese nur noch dann, wenn eine Genossenschaft ihren Mitgliedern Wohnungen zur Verfügung stellt und ihnen dabei alle Rechte einräumt. Bei investierenden Mitgliedern ohne volle Rechte sind sie nicht mehr möglich. Damit werde dem Selbsthilfecharakter von Genossenschaften Rechnung getragen, heißt es.