Der 52-Jährige beschreibt einem Gutachter die Umstände um die Tötung seiner Lebensgefährtin in Rudersberg. Vor dem Landgericht Stuttgart offenbart sich eine nur schwer erklärbare Überforderung.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Stuttgart/Rudersberg - Mit etwas Abstand sei ihm selbst völlig unbegreiflich, was er in jener Nacht Anfang März getan habe. Das hat ein 52-jähriger Angeklagter dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Winkler schon im Mai in mehreren Gesprächen anvertraut. Winkler hat vor der Ersten Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nun eine Mischung aus Überforderung, Schuldgefühlen und Versagensängsten geschildert, die schließlich ohne Vorwarnung zu einer schrecklichen Bluttat in einem Rudersberger Teilort geführt haben sollen: Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen Mord an seiner drei Jahre älteren Lebensgefährtin vor.

 

Seit mehr als 20 Jahren ein Paar

Das Paar hatte sich vor mehr als 20 Jahren bei einem Tanzkurs in Schorndorf kennen und wenig später lieben gelernt. Vor 13 Jahren zog es in das Haus in dem Rudersberger Teilort. Auch wenn ein gemeinsamer Kinderwunsch nicht erfüllt wurde und sich eine Heirat „irgendwie nicht ergeben“ habe, sei die Beziehung gut und ohne Zerwürfnisse gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Beide teilten offenbar eine Leidenschaft für Gartenarbeit, für die der 52-Jährige nach Fachkursen auch seine Arbeitszeit in einem Bauunternehmen reduzierte, um nebenberuflich in dem Bereich tätig sein zu können. Zudem engagierte er sich ehrenamtlich im Gartenbauverein auf Orts- und Kreisebene sowie als Chorleiter von zwischenzeitlich zwei Sangesgemeinschaften. Auf einer Skala von null bis zehn hätte er seine persönliche Zufriedenheit mit einer acht bewertet, sagte er vor Gericht auf Nachfrage des Gutachters. Suizidgedanken habe er bis zu jener verhängnisvollen Nacht niemals gehabt.

Wenige Tage zuvor habe ihn über das Wochenende ein fiebriger Infekt mit Atemproblemen erwischt, der ihm, wie er dem psychiatrischen Gutachter schilderte, nicht nur Energie geraubt, sondern der auch ein Gefühl der völligen Überforderung ausgelöst habe. Plötzlich habe sich alles wie ein unbezwingbarer Berg vor ihm aufgetürmt: Der Verzug bei zugesagten Gartenbauarbeiten, die geplante Umgestaltung des eigenen Gartens, die Mauersteine, die dazu angeliefert worden seien, das neue Stück, das im Chor habe einstudiert werden sollen, der Monatsabschluss auf der Arbeit, die anstehende Hauptversammlung im Gartenbauverein. Alles Dinge, die auch ihm mit Abstand als Banalitäten erschienen, raubten ihm damals den Schlaf. Die Gedanken seien permanent darum gekreist, und er habe dafür keine Lösung gefunden. Am Tag vor der Nacht auf den 4. März habe er sich noch ins Auto gesetzt, um zur Arbeit zu fahren, sei aber wieder umgekehrt, weil ihm jegliche Kraft und Energie gefehlt habe.

Gutachter sieht depressive Symptomatik

Der psychiatrische Gutachter sieht in den ganzen Umständen starke Anzeichen für eine depressive Symptomatik, in die sich der Mann in der Nacht offenkundig noch mehr verstrickte: Wieder kreisten die Gedanken, und als seine Unruhe auch seine Partnerin weckte, habe er ihr seine Ängste offenbart. Sie hätten lange gesprochen, und die 55-Jährige habe versucht, ihm deutlich zu machen, dass alles gar nicht so schlimm sei, wie er sich das ausmale. Sie habe sich verständnisvoll bemüht, ihn zu beruhigen, ihm sogar konkrete Hilfe angeboten. Doch damit ist sie offenkundig nicht zu ihm vorgedrungen.

Den folgenden „Aussetzer“, den er so beschreibt, sich aber nicht erklären kann, hat er dem Gutachter folgendermaßen beschrieben: Er sei aufgestanden, in sein Arbeitszimmer gegangen und habe aus dem Schreibtisch ein Klappmesser geholt, mit dem er normalerweise Pakete geöffnet habe. Damit sei er wieder ins Schlafzimmer gegangen, um mit voller Wucht mehrmals auf seine Lebensgefährtin einzustoßen und das Messer danach gegen sich selbst zu richten. Weil die Stiche in den eigenen Brustkorb aber nicht die erhofften Folgen hatten, begann er, einen Abschiedsbrief zu schreiben, bis er schließlich die Polizei verständigte. Ein Rettungswagen brachte ihn schwer verletzt in ein Krankenhaus, dort wurde ihm letztlich das Leben gerettet. Für seine Partnerin kam jedoch jede Hilfe zu spät.

Auch wenn sich der Angeklagte auf Anraten seines Anwalts vorerst nicht direkt zu der Tat äußern will, scheint diese nach den Aussagen des psychiatrischen Gutachters unstrittig. Das Gericht wird aber noch klären müssen, ob sie – wie in der Anklage formuliert – als Mord zu werten ist. Bisher sind dazu noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt.