Die neue Corona-Verordnung enthält ein Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol. In Stuttgart kann aber am Wochenende noch Glühwein to go ausgeschenkt werden. Wie ist das möglich?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Mit der neuen Corona-Verordnung hat das Land ein Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum erlassen. Das ist das Ende des Glühwein „to go“, den man sich unter anderem am Schlossplatz beim Kunstmuseum kaufen konnte. Doch der Verkauf kann trotz des Verbots am Wochenende noch weitergehen, sagt ein Sprecher der Stadt. Auch muss sich niemand sorgen machen, den Glühwein auf öffentlichen Plätzen zu konsumieren. Auch das geht am Samstag und Sonntag noch, trotz des vom Land erlassenen Verbots.

 

Die Stadt muss die Orte definieren, wo das Verbot gilt

Wie kann das sein? „Die Stadt muss erst noch definieren, welche Orte und Plätze das sein werden“, sagt der Pressesprecher. Erst wenn das feststehe, greife das Verbot. Da die Verordnung erst in einer vorläufigen Version spät am Freitagnachmittag vorlag, sei das dem Ordnungsamt nicht mehr möglich gewesen. Man werde das erst am Montag erledigen können.