Die neue Coronaverordnung des Landes umfasst auch ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das ist in Stuttgart aber noch nicht umgesetzt. Wie lange dauert das noch?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es ist wie so oft in der Zeit der Coronapandemie: Sobald eine neue Verordnung mit Schutzmaßnahmen da ist, herrscht ein paar Tage lang Verwirrung, wie es denn nun wirklich aussieht. Dass die Verordnung dieses Mal nach Mitternacht in der Nacht zum Samstag kam, war da erst recht wenig hilfreich für alle Betroffenen – weder für Handeltreibende und Gastronomen noch für Kundinnen und Kunden.

 

Die späte Veröffentlichung der Verordnung birgt Herausforderungen

Und dann hat die späte Veröffentlichung der neuen Regeln auch noch eine Schwierigkeit für das Stuttgarter Ordnungsamt mitgebracht, das für die Umsetzung auf lokaler Ebene zuständig ist. Denn das i n der jüngsten Verordnung vorgeschriebene Alkoholverkaufs- und Konsumverbot auf öffentlichen Plätzen muss für Stuttgart erst noch ausgearbeitet werden. Das hat aber bisher noch nicht geklappt. Deswegen floss am Wochenende der Glühwein weiterhin an den Verkaufsständen, die zugelassen sind, zum Beispiel auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Dadurch entstand die bizarre Situation, dass man beim Weihnachtseinkauf einen 2-G-Nachweis erbringen musste, wenn man sich bei einem Heißgetränk in einem Café aufwärmen wollte oder essen gehen wollte, aber auf dem Schlossplatz durfte Alkohol konsumiert werden.

Das Amt ist gerade mit vielen Abstimmungen beschäftigt

Das wird voraussichtlich bis zum Freitag noch so bleiben, sagte ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage. Denn es sei aktuell nicht so einfach, die entsprechenden Bestimmungen auszuarbeiten – zumal die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Abstimmungen zu Silvester mit Böllerverbot und anderen Einschränkungen gerade in sehr viele Besprechungen verwickelt seien. Es müssen für das Alkoholverbot genaue Geltungsbereiche und die genaue Dauer definiert werden. „Das geht nicht einfach so“, sagte der Sprecher.

Es sei davon auszugehen, dass das Alkoholverbot am kommenden Wochenende greifen werde. Dann ist es auch mit dem Glühweinausschank vorbei. So war es auch im vergangenen Jahr, als vor Weihnachten ebenfalls der Glühweinverkauf für den To-go-Betrieb untersagt wurde.