In der zweiten Runde im Prozess gegen die Bedienung des Göppinger Sportverein-Lokals Platzhirsch kommt die Richterin zu einem Urteil. Der Befangenheitsantrag des Querdenker-Anwalts Markus Haintz gegen die Juristin wurde abgelehnt.

Göppingen - Runde zwei im Verfahren gegen eine Bedienung des Göppinger Lokals Platzhirsch, die wiederholt gegen die Maskenpflicht in der Gastronomie verstoßen hat: Vor dem Amtsgericht musste sich am Freitag eine 26-Jährige verantworten, die Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt hatte. Im Februar war der Termin schon einmal angesetzt gewesen, doch Markus Haintz, Querdenker-Anwalt aus Ulm, hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. Der war Wochen später von der stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts abgelehnt worden.