Ein Mann, der ein Reisegewerbe betreibt, verstößt gegen die Regeln. Ein Zeuge macht die Ermittler auf den Mann aufmerksam. Er war recht leicht aufzuspüren.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Ein fliegender Händler hat es den Ermittlern recht leicht gemacht, auf seine Spur zu kommen: Er buchte große Anzeigen in lokalen Zeitungen, um auf seine Tätigkeit aufmerksam zu machen. In einem Hotel nahe der Innenstadt wollte er für Kunden erreichbar sein, die ihm Antiquitäten und vor allem Altgold anbieten konnten. Der Händler war mehr am Ankauf denn am Verkauf interessiert.

 

Der Händler warb in Annoncen für das Geschäft

Pelze, Taschen und Schmuck wollte der Händler ankaufen. Ein Zeitungsleser wurde auf die Annonce aufmerksam, die ihm seltsam vorkam, und machte die Ermittler darauf aufmerksam. Kunden, die sich bei unserer Redaktion meldeten, beschwerten sich zudem, dass Taschen nur angekauft wurden, wenn man auch Gold zum Verkauf dabei hatte. Das hatte im Kleingedruckten der Anzeige gestanden. Bei einer gemeinsamen Kontrolle der Polizei und Vertretern der städtischen Gewerbeaufsicht kam heraus, dass der 36-jährige ein Reisegewerbe ausübte. Ein solches kann aber laut der geltenden Vorschriften nicht Gold ankaufen, meldet die Polizei. Das sei niedergelassenen Händlern vorbehalten. Er habe jedoch schon einige Ankäufe getätigt, meldet die Polizei. Für Kunden sei er laut der Annonce vom 31. Juli an anzutreffen gewesen. Der einschlägig polizeibekannte Mann kam nach der Anzeigenaufnahme wieder auf freien Fuß. Er musste ein Sicherheitsleistung in Höhe von 1200 Euro hinterlegen.