Der allgemeine Beitragssatz soll bei 14,6 Prozent fixiert werden. Heute liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Es soll bei dem Grundsatz bleiben, dass Arbeitgeber nicht durch steigende Gesundheitskosten belastet werden. Der Arbeitgeberanteil wird laut dem Kompromiss bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Er soll nicht mehr steigen. Dies wertete die Union als großen Erfolg.

 

Den Kassenmitgliedern können hingegen weiter zusätzliche Lasten aufgebürdet werden. Einzelne Kassen in Finanzsorgen können von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ein 0,9-prozentiger Sonderbeitrag, der heute gilt, fließt demnach bereits in diesen prozentualen Zusatzbeitrag ein.

Kompromiss sei mit Parteispitzen abgestimmt

Einzelne Kassen können diesen Satz - als prozentualen Anteil vom beitragspflichtigen Einkommen - aber künftig senken oder anheben, je nach Bedarf. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln ist anders als bei den pauschalen Zusatzbeiträgen nicht mehr vorgesehen, weil durch die prozentuale Erhebung Geringverdiener automatisch geringer belastet werden. Die gesamten Beitragseinnahmen sollen über den Gesundheitsfonds zwischen den Kassen so ausgeglichen werden, dass Versicherungen mit vielen Geringverdienern nicht schlechter gestellt werden als Kassen mit im Schnitt besser verdienenden Mitgliedern.

Lauterbach und Spahn zeigten sich erleichtert. Der Kompromiss sei bereits mit den Parteispitzen von Union und SPD abgestimmt worden. Er solle als Bundesgesetz umgesetzt werden, wenn es eine große Koalition gibt.

In einem zweiten Schritt soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bis Ende der Legislaturperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen. Damit soll eine bessere Versorgung von Demenzkranken bezahlt werden.

In der Krankenversicherung wollen Union und SPD die pauschalen Zusatzbeiträge in Euro und Cent zu Lasten von Versicherten abschaffen. Diese können Krankenkassen heute nehmen, wenn sie nicht genug Geld aus dem Gesundheitsfonds bekommen. Dies verbuchte die SPD für sich als historischen Erfolg: Die „Kopfpauschalen“ bei Gesundheit sollen endgültig entfallen.

Lauterbach und Spahn zeigten sich erleichtert

Der allgemeine Beitragssatz soll bei 14,6 Prozent fixiert werden. Heute liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Es soll bei dem Grundsatz bleiben, dass Arbeitgeber nicht durch steigende Gesundheitskosten belastet werden. Der Arbeitgeberanteil wird laut dem Kompromiss bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Er soll nicht mehr steigen. Dies wertete die Union als großen Erfolg.

Den Kassenmitgliedern können hingegen weiter zusätzliche Lasten aufgebürdet werden. Einzelne Kassen in Finanzsorgen können von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ein 0,9-prozentiger Sonderbeitrag, der heute gilt, fließt demnach bereits in diesen prozentualen Zusatzbeitrag ein.

Kompromiss sei mit Parteispitzen abgestimmt

Einzelne Kassen können diesen Satz - als prozentualen Anteil vom beitragspflichtigen Einkommen - aber künftig senken oder anheben, je nach Bedarf. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln ist anders als bei den pauschalen Zusatzbeiträgen nicht mehr vorgesehen, weil durch die prozentuale Erhebung Geringverdiener automatisch geringer belastet werden. Die gesamten Beitragseinnahmen sollen über den Gesundheitsfonds zwischen den Kassen so ausgeglichen werden, dass Versicherungen mit vielen Geringverdienern nicht schlechter gestellt werden als Kassen mit im Schnitt besser verdienenden Mitgliedern.

Lauterbach und Spahn zeigten sich erleichtert. Der Kompromiss sei bereits mit den Parteispitzen von Union und SPD abgestimmt worden. Er solle als Bundesgesetz umgesetzt werden, wenn es eine große Koalition gibt.