Die so genannte „geringe Menge“, bei der Strafverfolger gegen Besitzer von Cannabisprodukten nicht einschreiten sollen, wird deutlich nach oben gesetzt. Die Grünen hatten das vor der Wahl gefordert.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Der Passus im Koalitionsvertrag ist kurz, er hat nicht einmal eine eigene Zwischenüberschrift und steht versteckt auf Seite 103: „Auf Landesebene werden wir Höchstgrenzen der geringen Menge bei Cannabis (...) wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz festlegen.“