Mehr als 500 Grünen-Mitglieder sprechen sich als Unterzeichner eines offenen Briefes gegen einen Parteiausschluss des Oberbürgermeisters aus.

Tübingen - An der grünen Basis formiert sich Widerstand gegen das Vorhaben, den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer aus der Partei zu werfen. Rund 500 Grünen-Mitglieder haben einen Erklärung unterzeichnet, die zum Ziel hat, das Parteiausschlussverfahren gegen Palmer zu stoppen. Mitinitiiert hat die Kampagne unter anderem die frühere Staatssekretärin im Entwicklungshilfeministerium Uschi Eid.

 

Ein Ausschlussantrag sei nur dann gerechtfertigt, wenn sich ein Parteimitglied parteischädigend verhalten habe, heißt es in dem offenen Brief. Dies könne man dem Grünen-Politiker aber nicht vorwerfen, „denn kein deutscher Oberbürgermeister hat in Zusammenarbeit mit seiner Verwaltung, seinem Gemeinderat und seinen Bürgerinnen und Bürgern so viele urgrüne Ziele realisiert wie Boris Palmer“. Von der Solardachpflicht für Neubauten über den Beschluss Tübingen bis 2030 klimaneutral zu machen bis zur Einführung der Verpackungssteuer werden etliche Einzelpunkte aufgezählt.

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Das Verfahren schließe aus, „dass gleichzeitig ein faires Ringen um eine Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt stattfinden kann“, führt der Brief weiter aus. Es ginge nicht, dass Palmer als Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl im Herbst 2022 nominiert werde und „kurz darauf – möglicherweise noch im Wahlkampf – die Schiedskommission entscheidet, ihn aus der Partei auszuschließen“. Unterzeichnet habe ihn unter anderem die frühere Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer, Klaus-Peter Murawski, der langjährige Staatskanzleichef von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, oder Ex-Umweltminister Franz Untersteller.

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Der Landesvorstand der Grünen in Baden-Württemberg hatte Mitte November offiziell den Parteiausschluss Palmers beantragt. Wegen zahlreicher provokanter und polemischer Äußerungen liegen die Grünen seit Langem mit Amtsinhaber Palmer im Clinch. Der Antrag ging an die zuständige Kreisschiedskommission der Grünen in Tübingen. Die Kommission entscheidet über den Zeitplan des Verfahrens.