Auf dem Wertstoffhof in der Einödstraße herrscht in diesen Tagen Hochbetrieb: Viele Kleingärtner geben dort ihr Grüngut ab. Andere allerdings verbrennen das Laub – verbotenerweise.

Hedelfingen - Die Bäume und Büsche wuchern, Gartenpflanzen längst verblüht, Laub liegt auf dem Boden. Das schöne Wetter lockt Gartenbesitzer ins Freie. Die Grundstücke müssen winterfest gemacht werden. Dabei fallen abgeschnittene Äste, abgestorbene Pflanzen, Gras und Blätter an. Wohin mit dem Grüngut? Immer wieder greifen einige Gartenbesitzer zu altbekannten Methoden – sie verbrennen die Gartenabfälle. Zum Ärger der Anwohner. Denn die Rauchschwaden ziehen beispielsweise von der Wangener Höhe ins Tal, vernebeln Wohnungen und tragen zur Feinstaubbelastung bei. Deswegen sind Gartenfeuer nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz strikt verboten. „Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine Abfallbeseitigung dar. Es besteht eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“, zitiert Hans-Wolf Zirkwitz, der Leiter des Amts für Umweltschutz, aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Da die Verwertung in den städtischen Kompost- oder Häckselanlagen generell möglich sei, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht zulässig, auch nicht in Tonnen, betont Zirkwitz. Zudem müssen weitere Vorgaben der Landesverordnung eingehalten werden. „Hierzu zählen Mindestabstände von 50 Metern zu Baumbeständen und zu Gebäuden, wozu auch Gartenhäuser zählen. Das dürfte in den meisten Gärten nicht gegeben sein “, so Zirkwitz. Das bedeutet: Verbrennen von Grüngut ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt oder angezeigt wird, müsse mit einem Bußgeld von 100 bis 1500 Euro rechnen.

 

Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bietet deswegen einen Strauß voll Abgabemöglichkeiten an. „Seit 2006 erfolgt in Stuttgart die Grüngutsammlung auf Abruf. Die Sammlung erfolgt auf Bestellung. Die Anmeldung erfolgt per Postkarte, Telefon oder auch online“, sagt AWS-Sprecherin Annette Hasselwander. Das Grüngut wird innerhalb von drei bis vier Wochen abgeholt. Wer nicht so lange warten will, kann sein Grüngut in den beiden Annahmestellen des Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Möhringen und Zuffenhausen vorbeibringen. „Dort können Kleinmengen bis zu zwei Kubikmeter abgegeben werden,“ so Hasselwander. Da die beiden Standorte für Gartenbesitzer in den Neckarvororten nicht attraktiv sind, hat die Stadt vor zehn Jahren eine weitere Möglichkeit geschaffen. Auch auf dem Hedelfinger Wertstoffhof in der Einödstraße steht ein Grüngut-Container bereit, der immer besser angenommen wird. 2017 wurden dort 506 Tonnen Grüngut abgeliefert.

Hedelfingen - Die Bäume und Büsche sind gewuchert, Gartenpflanzen längst verblüht, Laub liegt auf dem Boden. Das schöne Wetter lockt Gartenbesitzer ins Freie. Die Grundstücke müssen winterfest gemacht werden. Dabei fallen abgeschnittene Äste, abgestorbene Pflanzen, Gras und Blätter an. Wohin mit dem Grüngut? Es qualmt wieder. Immer wieder greifen einige Gartenbesitzer zu altbekannten Methoden – sie verbrennen die Gartenabfälle. Illegalerweise und zum Ärger der Anwohner. Denn die Rauchschwaden ziehen beispielsweise von der Wangener Höhe ins Tal, vernebeln Wohnungen. Vor allem: Sie tragen zur Feinstaubbelastung bei. Deswegen sind Gartenfeuer nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz strikt verboten. „Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine Abfallbeseitigung dar. Es besteht eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“, zitiert Hans-Wolf Zirkwitz, der Leiter des Amts für Umweltschutz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Da die Verwertung in den städtischen Kompost- oder Häckselanlagen generell möglich sei, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht zulässig, auch nicht in Tonnen, betont Zirkwitz.

Zudem müssen weitere Vorgaben der Landesverordnung eingehalten werden. „Hierzu zählen Mindestabstände von 50 Metern zu Baumbeständen und zu Gebäuden, wozu auch Gartenhäuser zählen. Das dürfte in den meisten Gärten nicht gegeben sein “, so Zirkwitz. Das bedeutet: Verbrennen von Grüngut ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt oder angezeigt wird, müsse mit einem Bußgeld von 100 bis 1500 Euro rechnen.

Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bietet deswegen einen Strauß voll Abgabemöglichkeiten an. „Seit 2006 erfolgt in Stuttgart die Grüngutsammlung auf Abruf. Die Sammlung erfolgt auf Bestellung. Die Anmeldung erfolgt per Postkarte, Telefon oder auch online“, sagt AWS-Sprecherin Annette Hasselwander. Das Grüngut wird innerhalb von drei bis vier Wochen abgeholt. Wer nicht so lange warten will, kann sein Grüngut in den beiden Annahmestellen des Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Möhringen und Zuffenhausen vorbeibringen. „Dort können Kleinmengen bis zu zwei Kubikmeter abgegeben werden,“ so Hasselwander. Da die beiden Standorte für Gartenbesitzer in den Neckarvororten nicht attraktiv sind, hat die Landeshauptstadt vor zehn Jahren eine weitere Möglichkeit geschaffen. Auch auf dem Hedelfinger Wertstoffhof in der Einödstraße steht ein Grüngut-Container bereit, der immer besser angenommen wird. 2017 wurden dort 506 Tonnen Grüngut abgeliefert.