Das Steuer-Leck muss geschlossen werden, das Immobilienprofis nutzen, meint StZ-Autor Michael Heller. Er hält aber auch Entlastungen für Privathaushalte für geboten.

Stuttgart - Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn Immobiliengeschäfte so abgewickelt werden können, dass keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Es mag ja Gründe dafür geben, Transaktionen über rechtlich selbstständige Gesellschaften abzuwickeln; aber es gibt keinen wirtschaftlich einsichtigen Grund, in diesem Fall auf die Besteuerung zu verzichten. Noch allerdings besteht die Möglichkeit zu dieser Steuerersparnis. Wer jetzt aber „Haltet den Dieb!“ ruft und sich vorrangig über geldgierige Investoren beklagt, zeigt in die falsche Richtung. Es ist legitim, die Möglichkeiten der Steuergesetze auszuschöpfen; das gilt auch für Immobilieninvestoren. Die allermeisten Privatpersonen handeln im Übrigen bei ihrer Steuererklärung ebenso.

 

Die Gesetzeskompetenz liegt beim Bund, das Geld geht an die Länder

Es ist nun einmal die Aufgabe der Politik, Gesetze so auszuarbeiten, dass all die Vorgänge erfasst werden, die erfasst werden sollen. „Gut gemeint“ ist bekanntlich das Gegenteil von „gut gemacht“; das Versäumnis ist hier festzumachen. Im Fall der Grunderwerbsteuer müssen nun die Fehler der Vergangenheit korrigiert werden. In Aktion treten muss der Bund, in dessen Kompetenz das Grunderwerbsteuergesetz fällt; die Steuereinnahmen stehen jedoch den Ländern zu. In der Sache spricht nichts für diese Arbeitsteilung, die nur dem Bemühen geschuldet ist, das Prinzip Föderalismus hochzuhalten. Aber sie hat womöglich dazu geführt, das lange Zeit niemand Handlungsbedarf gesehen hat. Immobilienprofis konnten seelenruhig ihre Share Deals abwickeln; unterdessen haben Häuslebauer und Wohnungskäufer dem Fiskus gleichwohl die Kassen gefüllt.

Ein Freibetrag würde privaten Immobilienerwerbern helfen

Für Privathaushalte ist die Grunderwerbsteuer aufgrund höherer Steuersätze und gestiegener Immobilienpreise mittlerweile ein echtes Hindernis bei der Bildung von Wohneigentum. Nun ist die Wohneigentumsquote hierzulande im internationalen Vergleich ohnehin nicht gerade hoch. Insofern ist es also naheliegend bei der jetzt anstehenden Reform dieses Thema gleich mit in den Blick zu nehmen – zum Beispiel durch Freibeträge, zumindest beim Ersterwerb von Immobilien.