Ein Kirchenmitglied und ein Fitnessstudio klagen gegen die Corona-Verordnung des Landes vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Sie sehen sich in ihren grundgesetzlich verbrieften Rechten eingeschränkt. Die Entscheidung soll im April fallen.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird sich in der ersten April-Hälfte mit zwei Eilanträgen gegen die Corona-Verordnung des Landes befassen, die bei den Mannheimer Richtern gelandet sind. Zum einen wendet sich ein Mitglied der württembergischen Landeskirche gegen die Verordnung, die auch kirchliche Veranstaltungen untersagt. Der Kläger sieht sich deshalb in der Ausübung seiner grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit eingeschränkt. Den zweiten Eilantrag haben die Betreiber eines Fitnessstudios eingereicht, die dieses haben schließen müssen. Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz, auf das sich die Corona-Verordnung des Landes vom 17. März stützt, sei keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für eine Stilllegung des Betriebs. Damit werde das ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Berufsausübung verletzt.

 

Das Land stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz

Gottesdienste sind zurzeit nur „im kleinsten Kreis zur medialen Aufzeichnung“ oder innerhalb häuslicher Gemeinschaften erlaubt. Die Landesverordnung fußt auf verschiedenen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes, die die Landesregierungen ermächtigen, zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten Gebote und Verbote zu erlassen, die Grundrechte wie die Freiheit der Person, oder die Versammlungsfreiheit einschränken.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich unterdessen schriftlich an die Religionsgemeinschaften im Land gewandt und sich bei ihnen bei den Verantwortlichen bedankt. „Gerade weil es ein tiefer Eingriff in die Religionsfreiheit ist, habe ich einen großen Respekt davor, dass Sie diese einschneidenden Maßnahmen schnell umgesetzt haben“, schreibt der Ministerpräsident. Dass Kirchen, Synagogen und Moscheen geschlossen blieben, sei „ein noch nie gekannter Vorgang, der weh tut.“

Bayerische Richter weisen entsprechenden Antrag zurück

Deutschlandweit wurden bereits mehrere ähnliche Eilanträge entschieden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof etwa hat am Montag einen Kläger abgewiesen, der die – in Bayern noch weiter reichenden – Ausgangsbeschränkungen aufheben lassen wollte. In Freiburg hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag eine Klage gegen das städtische Betretungsverbot für öffentliche Plätze abgelehnt. Geklagt hatte in dem Fall ein technischer Prüfer aus Nordrhein-Westfalen, der sich aus beruflichen Gründen in Freiburg aufhalten musste und sich gerne nach Feierabend mit Arbeitskollegen getroffen hätte.