Der Bundesgerichtshof bewertet die Cum-Ex-Geschäfte erstmals höchstrichterlich als strafbare Steuerhinterziehung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten.

Frankfurt - Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fällt eindeutig aus: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar (AZ: 1 StR 519/20). Diese höchstrichterliche Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil durch die umstrittene Praxis vieler Banken, Aktienhändler und Investoren dem deutschen Staat wohl mehr als 20 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgangen sein könnten. Europaweit könnte der Schaden bis auf 55 Milliarden Euro ansteigen. Durch das Grundsatzurteil steht nun der Weg für weitere Strafprozesse mit Aussicht auf Erfolg frei.