Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer kritisiert, Gemeinschaftsschüler würden auf dem Weg in die Oberstufe „ausgebremst“ und verlangt Nachbesserungen. Doch die Kultusministerin winkt ab.

Stuttgart/Tübingen - Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) beklagt eine Ungleichbehandlung von beruflichen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Damit will er die Debatte um die künftigen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zurechtrücken. Oberstufen werden in Konstanz und in Tübingen eingerichtet. Es hatte jedoch deutlich weniger Anmeldungen gegeben als erwartet. Das hatte die Diskussion um die Schulart neu entfacht. In einem Brief an Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), der unserer Zeitung vorliegt, schreibt Palmer nun, „die Behauptung, die niedrigen Anmeldezahlen zeigten die fehlende Attraktivität der neuen Oberstufen und letztlich auch der Gemeinschaftsschulen, ist in keiner Weise begründbar“. Vielmehr müssten die Gemeinschaftsschüler auf dem Weg in die Oberstufe „unfaire Hürden“ überwinden.

 

Hohe Anforderungen an den Wechsel in die Oberstufe

In Tübingen werden im Herbst 38 Schüler die neu eingerichtete Oberstufe besuchen, im Frühjahr hatten sich Palmer zufolge 79 Schüler angemeldet. Allein 29 von ihnen wurden aber abgelehnt, weil sie den erforderlichen Notendurchschnitt nicht erreichten. Hier wittert Palmer Ungleichbehandlung. Wenn die Gemeinschaftsschüler die Realschulabschlussprüfung abgelegt haben, könnten sie mit einem Schnitt von 3,0 in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache an ein berufliches Gymnasium wechseln (sofern sie in keinem der Fächer schlechter als ausreichend sind). Wollen sie aber die Oberstufe der Gemeinschaftsschule besuchen (oder auf ein Gymnasium wechseln), müssen sie in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestes eine Zwei haben und dürfen im dritten nicht schlechter als Drei sein. Auch muss ihr Schnitt „in allen maßgebenden Fächern“ mindestens 3,0 sein.

Schnelle Hilfe verlangt

Palmer findet, es sei „ganz generell sehr zu hinterfragen, warum die Aufnahmebedingungen für berufliche Gymnasien viel einfacher sein sollen als an Oberstufen der Gemeinschaftsschulen.“ Er schreibt: „Ich würde Sie sehr bitten, diese Übergangsregelungen grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.“ Weiter argumentiert der OB: „Statt die Oberstufen der Gemeinschaftsschulen öffentlich unter Druck zu setzen, ist nach meiner Meinung schnelle Hilfe erforderlich“. Er regt an, den abgelehnten Schülern Aufnahmeprüfungen zu ermöglichen oder sie ausnahmsweise mit einem schlechteren Schnitt zur Oberstufe zuzulassen. Denn noch eine Ungerechtigkeit hat er ausgemacht. Gymnasiasten können mit einem Schnitt von 4,0 in die Kursstufe eintreten. Auch Gemeinschaftsschüler, die in der zehnten Klasse durchgängig auf dem gymnasialen Niveau unterrichtet worden sind, kommen so in die Oberstufe. Jedoch sei dieses Niveau in Tübingen formal nicht immer möglich gewesen, argumentiert Palmer. Etwa weil die Gemeinschaftsschule West aus einer Realschule und einer Werkrealschule hervorgegangen sei, würden die Schüler formal als Realschüler unterrichtet, bis die Realschule auslaufe. Für sie fordert Palmer nun, dass sie ausnahmsweise mit einem Schnitt wie die Gymnasiasten in die Oberstufe aufgenommen werden.

Kultusministerin: gleiche Regeln wie allgemein bildende Gymnasien

Das Kultusministerium hält von den Vorschlägen des Oberbürgermeisters gar nichts. Die Frage von Aufnahmeprüfungen stelle sich gar nicht, winkt eine Sprecherin von Ministerin Eisenmann ab. Keineswegs könne von einer Ungleichbehandlung gesprochen werden, vielmehr von einer logischen Konsequenz, die sich aus dem Konzept der Gemeinschaftsschule ergebe, hält das Ministerium dem Mathematiker Palmer entgegen.

„Es war von Anfang an politisch intendiert, dass die Gemeinschaftsschule eine leistungsstarke Schulart ist“, lässt Eisenmann ausrichten. „Integraler Bestandteil des Konzepts ist, dass die gymnasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule identisch mit der Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums ist.“ Die Schüler werden das gleiche Abitur ablegen wie die Schüler an allgemein bildenden Gymnasien, dazu gehöre auch, dass beim Wechsel in die Oberstufe die gleichen Regeln gelten, wie beim Wechsel auf ein allgemein bildendes Gymnasium.

Berufliches Gymnasium mit anderer Rolle

Dass für den Übergang an berufliche Gymnasien andere Regelungen gelten, sei darin begründet, dass „das berufliche Gymnasium eine andere Rolle hat“, erklärt die Sprecherin. Es wendet sich, so das Ministerium, an begabte Schüler, die nach dem mittleren Bildungsabschluss „den weiteren Durchstieg bis zur Hochschulreife“ erreichen wollen. Das Gros der Schüler kommt von der Realschule. Bezugsgröße für die Gemeinschaftsschule sei dagegen das allgemein bildende Gymnasium.