Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nimmt sich für seine Entscheidung zum Strecken- und Tunnelbau bei Stuttgart 21 Zeit. Am 18. Juni entscheidet sich, ob die Bahn AG wie geplant bauen darf.

Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Baus der Bahnstrecke beim Flughafen und des neuen Straßenanschlusses von Plieningen am 18. Juni bekannt geben. Der 3. Senat hatte sich am Donnerstag mehrere Stunden mit den Argumenten von Bahn und Land sowie den Klägern Schutzgemeinschaft Filder und Naturschutzbund auseinandergesetzt. Die Bahnstrecke ist Teil des Projekts Stuttgart 21, der neue Straßenanschluss in Plieningen ein Folge der Neubaustrecke, die eng an der  A 8 entlang geführt werden soll und einen unterirdischen Abzweig zum Flughafen erhält. Die Naturschützer monieren den Landschaftsverbrauch und die Umweltauswirkungen, die aus ihrer Sicht verringert werden könnten. Sie hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zunächst obsiegt, der Bau konnte dadurch nicht begonnen werden. Eine erneute Baufreigabe durch das Eisenbahn-Bundesamt wurde vom Bundesverwaltungsgericht gegen den Eilantrag der Kläger nicht zurückgenommen, die Bahn bereitet daher den Tunnel- und Streckenbau am Flughafen seit Monaten vor. Stuttgart 21 drohten in einem weiteren Abschnitt am Flughafen und beim Abstellbahnhof im Neckartal weitere Klagen.