Der neue Bußgeldkatalog des Landes sieht deutlich höhere Geldstrafen als bisher für Müllsünder vor. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) spricht von erzieherischen Maßnahmen. Die Erfolge der Kontrolleure sind bisher allerdings noch spärlich.

Stuttgart - Wer künftig im Stadtgebiet achtlos seine Zigarettenkippe wegwirft oder seine Plastikflasche im Gebüsch entsorgt, wird kräftig zur Kasse gebeten. 75 Euro Bußgeld plus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von knapp 30 Euro werden dafür künftig fällig, bisher lag die Untergrenze dafür bei 20 Euro. Möglich macht das der neue Bußgeldkatalog des Landes für Müllsünder, der nun auch in Stuttgart konsequent angewendet wird. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) sagte am Montag bei der Vorstellung des im Dezember 2018 in Kraft getretenen Strafrahmens, es handele sich um eine „erzieherische Maßnahme“.

 

Die Anwendung des Bußgeldkatalogs ist Teil der Kampagne für ein sicheres und sauberes Stuttgart, die OB Fritz Kuhn im vergangenen Jahr angekündigt und die vom Gemeinderat mit einem 10-Millionen Euro-Budget ausgestattet wurde. Der Leiter des Amts für Umweltschutz, Hans-Wolf Zirkwitz, dessen Behörde auch zuständig für die Verhängung der Bußgelder ist, rechnet in Folge der neuen Richtlinien mit einem Anstieg der angezeigten Delikte – und in der Folge mit höherem Personalbedarf. Bisher gab es im Amt eine Stelle dafür, pro Jahr wurden etwa 150 Geldstrafen gegen Müllsünder ausgesprochen. Zirkwitz denkt nun an vier zusätzliche Stellen.

Pro Jahr fallen in Stuttgart tausende Tonnen illegal entsorgter Abfall an

Wie notwendig die Verschärfung der Strafen ist, zeigt die Zahl der in der Vergangenheit angefallenen Mengen an illegal entsorgtem Müll. 2017 mussten nach Angaben von Schairer im gesamten Stadtgebiet rund 6200 Tonnen Müll entsorgt werden, der nicht in den dafür vorgesehenen Müllbehältern, sondern auf der Straße oder im Gebüsch gelandet war. Laut Bernhard Gieß vom Finanzministerium, das für den Schlossgarten und den Schlossplatz zuständig ist, fielen dort 2018 zusätzlich mehr als 100 Tonnen illegal entsorgter Abfall an. Das Finanzministerium sei zurzeit dabei, die 50-Liter-Mülleimer gegen neue mit einem fast doppelt so großen Volumen auszutauschen, ergänzte Gieß. Zur Sensibilisierung der Bürger beitragen sollen auch einzelne sprechende Mülltonnen, die „Bitte“ oder „Danke“ sagen.

Während das Land noch überlegt, einen privaten Sicherheitsdienst für die Überwachung seiner Liegenschaften zu engagieren, hat die Stadt bereits gehandelt und den städtischen Vollzugsdienst um zehn Personen aufgestockt, zwei weitere Stellen sind noch unbesetzt. Die jetzt 70 Beamten des Vollzugsdienstes sollen in Zivil und Uniform künftig Müllsünder an Schwerpunkten wie dem Max-Eyth-See und in der Innenstadt, aber auch in den Stadtbezirken aufspüren, sie ermahnen und gegebenenfalls anzeigen. Der Erfolg der Kontrollen hält sich allerdings bislang in Grenzen: Nach Auskunft des Ordnungsbürgermeisters wurden bisher drei Personen belehrt, vier mündlich verwarnt und acht angezeigt. In 166 Fällen habe man das Amt für Abfallwirtschaft informiert, das den vorgefundenen Unrat dann abtransportieren muss.

Wiederholungstäter oder uneinsichtige Zeitgenossen müssen mit Schlimmerem rechnen

Schairer betonte, die Stadt habe bewusst beim Land darauf gedrängt, die Strafuntergrenzen anzuheben, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen. Nach oben gibt es Spielräume bei der Verhängung der Bußgelder: Wer etwa scharfkantige Gegenstände oder ätzende Flüssigkeiten illegal entsorgt, kann mit bis zu 800 Euro (statt bisher maximal 500) zur Kasse gebeten werden. Wiederholungstäter oder Zeitgenossen, die scharfkantige Gegenstände auf Spielplätzen hinterlassen oder sich bei Ermahnungen uneinsichtig zeigen, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.