Ein 27-Jähriger Welzheimer muss wegen Falschgeldhandels für dreieinhalb Jahre in Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hat ihn am Dienstag verurteilt.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Welzheim - Bewährung? Nein, Bewährung sei in diesem Fall kein Thema gewesen, sagt die Vorsitzende Richterin der 17. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, nachdem sie am Dienstag das Urteil über einen 27-jährigen Angeklagten verkündet hat. Drei Jahre und sechs Monate schickt das Gericht den jungen Mann hinter Gitter, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht, per Computerbetrug von 2014 bis 2018 einen Schaden von fast 38 000 Euro verursacht und Verkäufer hochwertiger Laptops mit einem perfiden Trick um ihr Geld gebracht hat.

 

Urteil wird nach der Verkündung rechtskräftig

Der Verteidiger hatte zuvor vergeblich eine Freiheitsstrafe beantragt, die noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Die Staatsanwältin hatte dagegen eine noch schärfere Strafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft gefordert. „Es hätte in einem solchen Fall auch eine Fünf vor dem Komma stehen können“, betonte die Vorsitzende Richterin während der mündlichen Urteilsbegründung. Nur seinem umfassenden Geständnis habe es der Angeklagte zu verdanken, dass die Strafe unter vier Jahren geblieben war. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin nahmen das Urteil bereits am Dienstag an.

Im Herbst 2016 hatte sich der damals 23 Jahre alte Angeklagte im Darknet Falschgeld aus den Niederlanden besorgt. Die erste Lieferung umfasste 20 nachgemachte 50-Euro-Scheine, die er zusammen mit einem Komplizen unter die Leute brachte. Dieser ist in einem separaten Prozess zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Umstand, den der Verteidiger ebenfalls vergeblich ins Feld geführt hatte, dabei sei der andere bereits vorbestraft gewesen, sein Mandant hingegen nicht. Die zweite Lieferung an Falschgeld umfasste dann bereits 130 der 50-Euro-Blüten, die ebenfalls unter die Leute gebracht wurden.

Bestellmasche wird dem Angeklagten zum Verhängnis

„Wenn die Bürger nicht mehr wissen, ob sie echtes Geld bekommen, wächst die Unsicherheit und das Misstrauen in der Gesellschaft. Aus diesem Grund sanktioniert der Gesetzgeber Geldfälscherei so hart“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte hatte jedoch nicht nur mit Falschgeld hantiert. Vier Jahre lang betrog er Internetläden mit raffiniert eingefädelten Tricks. So besorgte er sich im Darknet nicht nur notwendige Programm, um die IT-Adresse seines Computers zu verschleiern, er kaufte dort auch Daten, um unerkannt Packstationen nutzen zu können. 130 Euro kostete eine dafür notwendige Karte nebst gefälschter Identität. Dennoch wurde ihm schließlich dieses Bestellmasche zum Verhängnis.

Ein Elektronikfachhandel, bei dem der Angeklagte bevorzugt bestellte, wandte sich an die Polizei. Diese begann zu ermitteln und kam so auf eine Packstation in Murrhardt, wo einige der Lieferungen hingeschickt worden waren. Die Station wurde observiert. Schließlich fuhr der Angeklagte mit dem Wagen seiner Mutter vor und holte ein Paket ab. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung fanden Polizisten auch noch eine der 50-Euro-Blüten und kamen ihm so auch wegen des Falschgeldhandels auf die Spur.

Familie des Angeklagten zahlt Schäden zurück

Die Familie des Angeklagten hat beinahe den gesamten angerichteten Schaden von rund 44 000 Euro beglichen. Nur ein großer Internet-Versandhändler konnte trotz wiederholter Bemühungen nicht dazu gebracht werden, zu antworten. Scheinbar werden Beträge von mehreren Tausend Euro dort abgeschrieben, ohne dass weitere Schritte eingeleitet werden.

Umfassende Schritte hatte dagegen die Polizei eingeleitet. Die erfolgreiche akribische Ermittlungsarbeit wurde nicht nur von der Staatsanwältin, sondern auch von der Richterin mehrfach hervorgehoben.