Im Juni vergangenen Jahres war ein Foto aufgetaucht, auf dem der entblößte Oberkörper eines Rechtsreferendars am Landgericht Chemnitz zu sehen war - darauf sollen Tätowierungen von Hakenkreuzen zu sehen sein. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt.

Leipzig - Die Ermittlungen gegen einen angehenden sächsischen Juristen wegen des Zeigens von Hakenkreuz-Tattoos sind eingestellt worden. Der Vorsatz sei nicht „erweislich“ gewesen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Wels (Oberösterreich) am Montag mit. Zuvor hatte das Leipziger Stadtmagazin „Kreuzer“ berichtet. Allerdings beschäftigt sich die Justiz weiter mit dem Referendar.

 

„Insbesondere konnte die Verantwortung des Beschuldigten, wonach die Tätowierungen keinen nationalsozialistischen Hintergrund hätten, sondern vielmehr auf nordischer/griechischer Mythologie basieren, nicht widerlegt werden“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Strafverfahren läuft

Im Juni vergangenen Jahres war ein Foto in sozialen Netzwerken aufgetaucht, auf dem der entblößte Oberkörper des Rechtsreferendars am Landgericht Chemnitz zu sehen war - darauf sollen Tätowierungen von Hakenkreuzen zu sehen sein. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, zuständig für die Ausbildung der Rechtsreferendare, hatte daraufhin Anzeige erstattet. Weil das Foto in Österreich bei einer Kampfsportveranstaltung in Gmunden (Oberösterreich) entstanden sein soll, übernahm die Staatsanwaltschaft Wels im August die Ermittlungen.

Nachdem das Verfahren nun eingestellt wurde, werde der Fall vom OLG noch einmal neu bewertet, sagte Sprecherin Gesine Tews am Montag. Sie verwies außerdem darauf, dass ein Strafverfahren noch läuft: Weil er sich im Januar 2016 mit Hooligans und Neonazis an Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt haben soll, wurde der 27-Jährige Rechtsreferendar vom Amtsgericht Leipzig wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Im November bestätigte das Landgericht Leipzig das Urteil. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Rechtsreferendar legte Revision ein.