Am zweiten Prozesstag um den rechten Terroranschlag in Halle erklärt ein Gutachter der Verteidigung Stephan B. für voll schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, versucht zu haben, ein Blutbad in einer Synagoge anzurichten.

Magdeburg - Im Prozess um den rechtsextremen Attentäter von Halle hält ein Gutachter den Angeklagten nach Darstellung seiner Verteidigung für voll schuldfähig. „Das ist jedenfalls die vorläufige Auffassung des Sachverständigen“, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber am Mittwoch in Magdeburg. Unklar blieb am zweiten Prozesstag zunächst, auf welches Gutachten genau er sich dabei bezog.

 

Der Verteidiger von Stephan B. sehe seine Hauptaufgabe darin, für den Ablauf eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu sorgen, da die Tat im Wesentlichen auf einem Video festgehalten sei. Zu den Aussagen seines Mandanten sagte er, es sei die freie Entscheidung des Angeklagten, was er mache. „Es ist nicht meine Aufgabe, ihn in irgendeiner Form zu maßregeln.“

In dem „ein oder anderen Punkt“ sei er mit Blick auf die Vorwürfe anderer Auffassung als die Staatsanwaltschaft. Genauer wurde er nicht. Natürlich habe sich sein Mandant beraten lassen. „Das heißt jetzt nicht, dass er unseren Ratschlägen unbedingt folgt.“

Der Attentäter hatte im Herbst 2019 schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Laut Bundesanwaltschaft wollte er bei der Tat am 9. Oktober 2019 möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge töten. Der Mann konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen. Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss. Beide Taten hat er bei der Verhandlung freimütig eingeräumt.