Am kommenden Samstag würden in normalen Zeiten gruselig gekleidete Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus ziehen. Doch coronabedingt kann das Gruselfest nicht wie gewohnt stattfinden. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Stuttgart - „Süßes oder Saures“ würden in ganz Deutschland am kommenden Samstag in normalen Zeiten gruselig gekleidete Kinder und Jugendliche rufen. „Süßes oder Corona“ könnte eine böse Drohung angesichts der fortschreitenden Pandemie in diesem Jahr auch lauten. Da das Umherziehen in Gruppen mit vielen Kontakten gefährlich ist, ist dies allerdings kein Spaß - das Gruselfest sollte nicht wie gewohnt stattfinden. Fragen und Antworten:

 

SIND HALLOWEEN-UMZÜGE VERBOTEN?

Ein Verbot gibt es nicht, aber es gelten natürlich die jeweiligen Kontaktbeschränkungen der Bundesländer. Auch wenn die gerade beschlossenen neuen drastischen Verschärfungen erst ab Montag gelten, gibt es hier bereits in vielen Bundesländern Einschränkungen. Außerdem gibt es in allen Bundesländern Appelle zum Verzicht auf das Umherziehen durch die Nachbarschaften. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) stellt sich dahinter. „Auch wenn das für Kinder und Jugendliche sehr traurig ist, aber Halloween, so wie sie es kennen, das geht in diesem Jahr nicht“, sagte sie der Zeitung „Die Welt“.

WARUM SIND HALLOWEEN-UMZÜGE SO UMSTRITTEN?

Ziel des Gangs durch die Nachbarschaft ist üblicherweise, bei möglichst vielen Häusern zu klingeln und dort Süßigkeiten zu ergattern - ein Szenario, das nicht zu den Ansteckungsgefahren passt. Selbst wenn Eltern ihre Kinder losschicken, dürften diese auf viele verschlossene Türen treffen - vernünftigerweise.

WAS KÖNNEN FANS DES GRUSELFESTS STATTDESSEN MACHEN?

Mit ein bisschen Vorbereitung lassen sich Alternativen finden und umsetzen. Ein gruseliger Spaziergang ist auch im Familienkreis möglich: Die Kinder und auch die Eltern können sich verkleiden. Unterwegs können Gruselgeschichten erzählt oder vorgelesen werden. Eltern können auch wie bei einer Schatzsuche die begehrten Süßigkeiten vor dem Spaziergang verstecken und ihr Kind oder ihre Kinder suchen lassen.

SIND FEIERN ZU HAUSE MÖGLICH?

Auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen und die Regel, die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten. Aber auch eine Halloween-Party im reinen Familienkreis zu Hause kann eine Alternative sein. Im Internet finden sich unter dem Stichwort „Halloween Dekoration selber machen“ unzählige Tipps, mit Schnitzereien zu gestaltende Kürbisse sind derzeit überall günstig zu bekommen. So lässt sich Halloween-Stimmung erzeugen. Auch die Suche nach Halloween-Rezepten ergibt eine riesige Auswahl - von gruseligen Wurstfingern über Vampir-Burger zu Bananen-Geistern und Halloween-Muffins.

WAS IST, WENN ICH TROTZDEM LOSZIEHE?

Wer trotz aller Appelle aber dennoch an seinem herkömmlichen Halloween-Gang festhält, sollte sich umso mehr an die Regeln halten. So appelliert der Geschäftsführer der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Harald Schmidt: „Verschlossene Türen sind unbedingt zu respektieren.“

SIND HALLOWEEN-STREICHE STRAFBAR?

Wer einen Streich spielen will, darf keine Menschen zu Schaden bringen oder fremdes Eigentum beschädigen, das gilt auch an Halloween. Weil der Übergang vom Streich zum Beschädigen schnell fließend werden kann, weist die Kriminalprävention auf eine Strafbarkeit hin. So könne das harmlos gedachte Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier zu Kratzern im Lack führen - das wäre dann eine Sachbeschädigung, auf die Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen drohen.

Auch das Beschädigen von Allgemeingut wie Parkbänken oder Bushaltestellenhäuschen wird scharf geahndet, als „gemeinschädliche Sachbeschädigung“ sogar mit bis zu drei Jahren Haft. Kommt es aus einer Gruppe heraus zu solch einer Sachbeschädigung, können alle Gruppenmitglieder belangt werden - unabhängig davon, ob sie wirklich beteiligt waren. Neben der Strafe muss natürlich auch der Schaden bezahlt werden.