Am 31.10.2021 ist es wieder so weit und Kinder und Erwachsene ziehen verkleidet durch die Straßen. Welche Regeln es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier im Artikel.

An Halloween ist es mittlerweile auch hierzulande Brauch, dass Kinder verkleidet von Tür zu Tür ziehen und nach Süßigkeiten fragen. Wer nichts Süßes hat, der bekommt Saures, so lautet zumindest der Klingelspruch der pilgernden Kinder und Jugendlichen. Aber was ist an Halloween eigentlich erlaubt?

 

Was gilt für Halloween-Streiche?

Prinzipiell sind harmlose Streiche selbst nicht verboten(1). Anders sieht es allerdings aus, wenn dabei ein Schaden entsteht(2,3). So kann ein harmlos gemeinter Streich auch schnell nach hinten losgehen, wenn zum Beispiel ein Auto in Klopapier eingewickelt wird und dabei Kratzer am Auto entstehen. Steht das Auto auf einem Grundstück, begeht man dabei zusätzlich auch Hausfriedensbruch(4). Zur Sachbeschädigung zählen außerdem Dinge wie das Werfen von Eiern gegen Hauswände, das Hineinwerfen von Feuerwerkskörper in Briefkästen oder das Verteilen von Müll auf Privatgrundstücken. Kommt es wegen einem Halloween-Streich zu Ansprüchen, steht außerdem die Frage des Versicherungsschutzes im Raum, denn bei vorsätzlich verursachten Schäden ist dieser auch oft nicht gegeben.

Wie lange dürfen Kinder an Halloween draußen bleiben?

Grundsätzlich gibt es keine Regelung, wie lange Kinder allgemein draußen bleiben dürfen(5). Feste Zeiten sind für Kinder durch das Jugendschutzgesetz nur für bestimmte Orte wie zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken geregelt. Somit ist es Sache der Eltern, wie lange Kinder an Halloween draußen bleiben. Passiert allerdings etwas, weil zum Beispiel ein Streich nach hinten losgeht, wird im Schadensfall die Frage der Aufsichtspflicht der Eltern relevant. Diese muss dann individuell geklärt werden. Eltern, die ihre Kinder an Halloween allein umherziehen lassen, sollten deswegen vorab mit ihnen drüber sprechen, wie sie sich verhalten sollen.

Darf man Menschen erschrecken?

Ob man jemanden erschrecken darf, ist vom Einzelfall abhängig(6). Wenn zum Beispiel umherziehende Kinder und Jugendliche an Halloween in einem vernünftigen Rahmen erschreckt werden, sollte das kein Problem darstellen, da diese sogar damit rechnen.

Entsteht beim Erschrecken eines Menschen allerdings ein Personen- oder Sachschaden, mit dem man hätte rechnen können (zum Beispiel, wenn der/die Erschrockene am Straßenrand in Panik auf die Straße tritt und von einem Auto angefahren wird), könnte das Konsequenzen haben.

Welche Corona-Regeln gelten an Halloween?

Während letztes Jahr an Halloween von den Klingeltouren zwar abgeraten wurde(7), ist die Situation dieses Jahr deutlich entspannter. Wichtig ist es allerdings dennoch zu akzeptieren, wenn Türen geschlossen bleiben, da die Bewohner vielleicht nur vorsichtig sind. Wenn jemand den Besuch nicht möchte, sollte man also weiterziehen. Außerdem sollte bei Begegnungen an den Haustüren vor allem auf die AHA-Regel (Abstand + Hygiene + Alltagsmasken) geachtet werden. Da die Infektionszahlen in Baden-Württemberg gerade steigen(8), könnten private Zusammenkünfte für Ungeimpfte und Nicht-Genesene durch ein eventuelles Inkrafttreten der Warnstufe reglementiert werden. Ist das der Fall, darf sich ein Haushalt mit höchstens 5 weiteren Personen treffen(9). Das sollte vor allem bei der Planung von Halloween-Partys bedacht werden. Die aktuellen Hospitalisierungsraten und Intensivbettenbelegungen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier im Überblick.

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