Am 1. April wird es ernst: Wer in Hamburg seine Wohnung für ein paar Wochen im Jahr online als Ferienwohnung anbietet, muss bei der Stadt eine Registrierungsnummer beantragen, ansonsten drohen hohe Strafen.

Hamburg - Wer seine Wohnung in Hamburg für ein paar Wochen im Jahr über Online-Portale an Feriengäste vermietet, muss bis Ende März bei der Stadt eine Registrierungsnummer beantragt haben. „Am 1. April wird es ernst, dann dürfen Anzeigen für Ferienwohnungen in Wohnungen nur noch mit Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden“, sagte Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag auf Nachfrage. Dafür hat die Stadt einen Online-Dienst eingerichtet.

 

Das Online-Portal Airbnb will Gastgeber bei der Registrierung unterstützen, wie der Wohnungsvermittler mitteilte. So würden die Anbieter aus Hamburg beispielsweise direkt auf die Internetseiten der Stadt weiter geleitet, wo sie innerhalb von Minuten ihre Registrierungsnummer für die Kurzzeitvermietungen erhalten.

Bis zu 500.000 Euro Strafe

In der Hansestadt vermieten Airbnb zufolge rund 9000 Hamburger ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer gelegentlich über das Online-Portal. Weitere Vermietungsportale sind unter anderem booking, fewo-direkt oder bestfewo.

Im Oktober 2018 hatte die Hamburgische Bürgerschaft das Wohnraumschutzgesetz für die Hansestadt verschärft, damit Wohnungen auch wirklich zum Wohnen benutzt werden. Seit Jahresbeginn dürfen Hamburger ihre Wohnung nur noch für maximal acht Wochen im Jahr genehmigungsfrei als Ferienwohnung vermieten. Zudem brauchen sie die Registrierungsnummer. Wird gegen die Regeln verstoßen, drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro.