Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss sich mit drei Klagen zur OB-Wahl in der Landeshauptstadt auseinandersetzen. Da kann dauern und hat Folgen für neuen neuen Oberbürgermeister Frank Nopper.

Stuttgart - Insgesamt drei Kandidaten, die bei der OB-Wahl in der Landeshauptstadt am 29. November 2020 angetreten und unterlegen waren, haben beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klagen gegen den Urnengang eingelegt. Bis das Gericht über die Klagen entscheidet, werden Monate vergehen. Der gewählte OB Frank Nopper (CDU, 83 812 Stimmen, 42,3 Prozent) soll vom Gemeinderat am 4. Februar in sein Amt eingesetzt werden.

 

Nopper wird dann als so genannter Amtsverweser agieren. Nach der Gemeindeordnung währt seine Amtszeit dann zunächst zwei Jahre oder so lange, bis über die Klagen letztlich entschieden ist. Die Wiederbestellung als Amtsverweser durch den Gemeinderat ist zulässig. Nopper kann alle Amtsgeschäfte wahrnehmen, allerdings erhält er kein Stimmrecht im Gemeinderat. Das Gremium (60 Sitze) wird von der ökosozialen Mehrheit (Grüne, Linksfraktion, SPD, insgesamt 31 Sitze) dominiert, nimmt man die Fraktion Puls dazu, ergeben sich 35 Sitze.

Fragen nach Noppers Spendenverein

Geklagt haben die Bewerber Fridi Miller (616 Stimmen), Marco Völker (329 Stimmen) und Ralph Schertlen (1183 Stimmen). Sie hatten bereits kurz nach der Wahl beim Regierungspräsidium (RP) Einspruch eingelegt und die Rechtmäßigkeit der Abstimmung infrage gestellt. Das RP hatte alle Einsprüche, es waren insgesamt acht, abgewiesen. Die Prüfung habe keine Beanstandungen ergeben, hatte die Behörde kurz vor Weihnachten mitgeteilt.

Fridi Miller argumentiert unter anderem damit, dass die Wahl wegen der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahl hätte stattfinden dürfen und dass sie selbst zum Zeitpunkt der Wahl das passive Wahlrecht verwirkt gehabt habe, da sie unter vollumfänglicher Betreuung gestanden habe. Marco Völker fordert, die Wahlkampffinanzierung von Nopper aufzuklären. Er wirft Nopper Befangenheit durch Zuwendungen an seinen Spenden-Wahlverein vor.

Gericht setzt Fristen

Die Kläger können die Begründung für ihre Klage nachreichen, dazu setzt das Gericht eine Frist. Die Beklagten sollen sich dann innerhalb von sechs bis acht Wochen zu den Vorwürfen äußern können. Eine öffentliche Verhandlung ist daher erst in einigen Monaten zu erwarten.