Wer Freunde hat, erlebt an Weihnachten die eine oder andere schöne Überraschung. Eine Familie aus Gerlingen hat aber erst einen Schreck bekommen, bevor sie sich über das Geschenk freuen konnte. Denn der Zoll hatte sich eingeschaltet.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Freunde in Amerika haben es gut gemeint. Sie haben in diesem Jahr nicht nur eine Weihnachtskarte mit lieben Grüßen geschickt, sondern süße Grüße aus Übersee: Eine Schachtel Pralinen packten sie für ihre Bekannten in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) ein. Über den Inhalt haben sich die Freunde gefreut. Nicht jedoch über den Aufwand, um an die Schachtel Schokolade zu gelangen.

 

Denn die Freunde in Amerika hatten es zwar gut gemeint, aber leider nicht alles richtig gut gemacht. Sie hatten in der vorweihnachtlichen Laune vergessen, eine Deklaration auf das Päckchen zu kleben. Darauf muss stehen, was im Paket ist und wie viel die Gegenstände wert sind, sobald eine Sendung von außerhalb der Europäischen Union kommt. Die Gerlingerin Ursula Berger (Name geändert) erhielt also Post von der Post beziehungsweise vom Paketdienst DHL. Darin stand, dass sie zum Stuttgarter Zollamt kommen müsse und dort die Sendung öffnen solle. DHL bot ihr noch an, den Gang zum Zollamt als Serviceleistung zum Preis von 28,50 Euro für die Kunden – in diesem Fall die Gerlinger Familie – zu übernehmen.

Die Zollbeamten wollen es sehr genau wissen

„Ich musste mir ein Auto leihen und an einem Vormittag innerhalb der vorgegebenen Frist von sieben Tagen nach Zuffenhausen fahren“, schildert Berger. Dort angekommen, kam sie aus dem Staunen nicht mehr heraus. Denn natürlich konnte sie nicht sagen, was in dem Päckchen aus Übersee war. Das war ja schließlich als Überraschung gedacht. Die Empfängerin musste das Päckchen öffnen. Mit dem Anblick einer Pralinenschachtel – einer schick gestalteten aus Holz – waren die Beamten dann noch nicht zufrieden. „Ich musste auch noch die Schachtel aufmachen, damit man sieht, dass da wirklich Pralinen drin sind“, berichtet sie.

Das habe seine Gründe, erläutert eine Sprecherin des Zolls: „Wenn nicht deklariert ist, was die Schachtel enthält, weiß man nicht, ob noch Abgaben fällig sind“, erläutert sie. Bei Bestellungen aus dem Ausland, die in Zeiten des Internethandels an der Tagesordnung sind, denke der Großteil der Verkäufer heutzutage daran, die enthaltenen Gegenstände zu bezeichnen und auch die Rechnung außen sichtbar am Paket anzubringen. „Ein Zollbeamter darf sich auch ein Paket von der Post oder vom Empfänger öffnen lassen. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip“, erläutert die Sprecherin.

Wenn der Kunde die notwendigen Nachweise zu Hause hat, kann er es sich einfacher machen – und bezahlt besagte 28,50 Euro an den Postlieferdienst DHL. „Dann kann er sich durch unsere Boten vertreten lassen“, erläutert der Unternehmenssprecher Hugo Gimber. Alle Sendungen aus den USA gingen über ein zentrales Postverzollungszentrum in Frankfurt. Dort werden Pakete ohne außen angebrachte Beschreibung rausgefischt. Wenn Unklarheiten bestehen, geht die Sendung ans Zollamt – wie im vorliegenden Fall.