Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Lebenshilfe Stuttgart
: Der Verein unterstützt seit 1960 Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihre Angehörigen, indem er Arbeits- und Wohnplätze anbietet, Aktivitäten organisiert und in den Familien betreut. Rund 500 Menschen mit Behinderung nehmen die Dienstleistungen der Lebenshilfe in Anspruch.

 

Stuttgarter Wohnstätten:
Die GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Lebenshilfe und bietet etwa 200 Menschen einen Wohnplatz mit individueller Begleitung an.

Irene Farenholtz
: Die Namensgeberin der Wonstätte war von 1966 bis 1973 Mitglied im Vorstand des Vereins Lebenshilfe Stuttgart. Sie setzte sich besonders für die Betreuung von Schwerbehinderten ein und war eine Zeit lang Leiterin der Tagesstätte für behinderte Kinder.

WTPG
: Der Landtag hat im Mai 2014 das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) beschlossen. Es fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ermöglicht eine Vielzahl von Versorgungs- und Wohnformen im stationären und ambulanten Bereich. Dazu gehört auch die ambulant betreute Wohngemeinschaft mit acht Bewohnern.

Nach nur etwa einem Jahr Bauzeit soll das von Balbach Architekten entworfene Haus im Frühjahr 2017 bezugsfertig sein. Etwa zwei Millionen Euro kostet der Neubau, den die Lebenshilfe in Eigenleistung und über Spenden finanziert.

Den Verein Lebenshilfe Stuttgart gibt es bereits seit 1960

Lebenshilfe Stuttgart
: Der Verein unterstützt seit 1960 Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihre Angehörigen, indem er Arbeits- und Wohnplätze anbietet, Aktivitäten organisiert und in den Familien betreut. Rund 500 Menschen mit Behinderung nehmen die Dienstleistungen der Lebenshilfe in Anspruch.

Stuttgarter Wohnstätten:
Die GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Lebenshilfe und bietet etwa 200 Menschen einen Wohnplatz mit individueller Begleitung an.

Irene Farenholtz
: Die Namensgeberin der Wonstätte war von 1966 bis 1973 Mitglied im Vorstand des Vereins Lebenshilfe Stuttgart. Sie setzte sich besonders für die Betreuung von Schwerbehinderten ein und war eine Zeit lang Leiterin der Tagesstätte für behinderte Kinder.

WTPG
: Der Landtag hat im Mai 2014 das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) beschlossen. Es fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ermöglicht eine Vielzahl von Versorgungs- und Wohnformen im stationären und ambulanten Bereich. Dazu gehört auch die ambulant betreute Wohngemeinschaft mit acht Bewohnern.