Sie sollen einen Rache-Mord geplant haben und wurden dafür zu Haftstrafen verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Jetzt beginnt der Prozess gegen die zwei jungen Männer neu.

Hechingen - Wegen eines geplanten Mordes müssen sich zwei Männer erneut vor dem Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis) verantworten. Die 20 Jahre und 23 Jahre alten Beschuldigten sollen Rachepläne nach dem Mord am Bruder des Jüngeren geschmiedet haben. Das Landgericht hatte sie deshalb 2018 zu Haftstrafen verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf. Am Mittwoch begann der neue Prozess am Landgericht.

 

Umut K., der Bruder des 20-Jährigen, war 2016 in Hechingen aus einem fahrenden Auto heraus erschossen worden. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, Anschläge auf den inzwischen verurteilten Todesschützen und seine Familie geplant zu haben. Der 20-Jährige soll sich mit dem 23-Jährigen verabredet haben, Handgranaten und ein Gewehr zu besorgen. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.

Die zwei Angeklagten sind mehrfach vorbestraft

Der Bundesgerichtshof wertete das Anschlagsvorhaben der beiden als nicht konkret genug. Weder habe ein Zeitpunkt für ein Tötungsdelikt festgestanden noch hätten sich die Mordabsichten gegen konkrete Personen gerichtet, hieß es in der Begründung. Auch Waffen und Geld dafür seien nicht vorhanden gewesen.

Die zwei Angeklagten sind mehrfach vorbestraft. Am Mittwoch schwiegen sie. Ihre Verteidiger lasen ihre Stellungnahmen aus dem Ursprungsverfahren vor. Den Bruder zu rächen, sei eine fixe Idee gewesen, mit dem es ihm besser gegangen sei, hatte der heute 20-Jährige damals mitgeteilt. Er habe die Idee wieder aufgegeben - das aber niemandem gesagt, um nicht als Feigling zu gelten.

Sein mutmaßlicher Komplize gab damals zu, sich nach Waffen umgehört zu haben. „Es war aber schnell klar, dass das wegen fehlender finanzieller Mittel niemals klappen würde“, ließ er seinen Anwalt erneut mitteilen. In einem von der Polizei überwachten Telefonat hatte er den Mitangeklagten angehalten, Geld aufzutreiben, um „ein großes Ding“ besorgen zu können.

Bis zum 8. Mai sind weitere drei Prozesstermine angesetzt.