Ein Gaststättenbetrieber aus Heidenheim muss seinen FKK-Club schließen, weil er die Prostitution gefördert hat.

Heidenheim  - Der verdeckte Polizist fragte nach „Sex“, die Animierdame eines illegal als Bordell betriebenen FKK-Clubs will „Sekt“ verstanden haben. Im Streit mit dem Landratsamt Heidenheim zog ein Gaststättenbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart nun den Kürzeren. Wie das Gericht am Dienstag in Stuttgart mitteilte, bleibt der Laden des Mannes geschlossen, sonst muss er eine Strafe zahlen. Sein Eilantrag gegen den Widerruf der Gaststättenerlaubnis zum Betrieb seiner nur als FKK-Club genehmigten Gaststätte wurde am 21. Juli zurückgewiesen. (Az.: 4 K 2214/11).

 

Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter hatte der Mann - obgleich Prostitution aufgrund der geringen Einwohnerzahl in seiner Gemeinde unzulässig ist - bewusst die Prostitution gefördert und damit faktisch ein illegales Bordell betrieben.

Gaststättenbetreiber wollte sich herausreden

Die Geschäftspraktiken des Mannes wurden bei einer verdeckten Kontrolle der Polizei aufgedeckt: Auf Frage eines Beamten, ob man Sex haben könne, sei von einer der Animierdamen angegeben worden, dies sei für 55 Euro möglich, schrieb das Gericht in einer Mitteilung. Der Gaststättenbetreiber wollte sich später damit herausreden, dass es infolge sprachlicher Defizite der dunkelhäutigen Mitarbeiterin zu einem Missverständnis gekommen sei.

Sie habe „Sekt“ verstanden. Der sei im Eintrittspreis von 55 Euro enthalten, argumentierte der Gaststättenbetreiber. Aus den Akten ergab sich aber, dass die Mitarbeiterin seit mehreren Jahren eingebürgert ist und über hinreichende Sprachkenntnisse verfügte. Gegen diesen Beschluss ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zulässig.