Ein Lärmaktionsplan für die Stadt liegt vor. Problematisch sind vor allem die Hauptstraßen.

Heimsheim - Nachts Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet: So lautet der Wunsch des Gemeinderats Heimsheim. Ob sich das genauso umsetzen lässt, steht auf einem anderen Papier. Dass sich etwas an der jetzigen Situation ändern sollte, ist immerhin klar. Denn der Entwurf für den Lärmaktionsplan, den die Stadt in Auftrag gegeben hat, zeigt: An den Hauptstraßen sind die Geräuschpegel durch den Verkehr tatsächlich sehr hoch. Bei wenigen Häusern gilt der ankommende Lärm sogar als gesundheitsgefährdend.

 

Was ist ein Lärmaktionsplan? Kurz zusammengefasst: In einem Lärmaktionsplan werden die Geräuschemissionen in einer Kommune erfasst, zum Beispiel durch Industrie, Straßenverkehr, durch Züge oder Flugzeuge. Überschreitet die Lautstärke einen bestimmten Pegel, finden sich darin auch Lösungsansätze, wie sich die Situation verbessern lässt.

Hintergrund ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Mit dieser Richtlinie wurde ein „europaweit einheitliches Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern“, heißt es in der Erklärung des Büros „BS Ingenieure“, das den Plan für Heimsheim erstellt.

Wie wird der Lärm gemessen? Tatsächlich gemessen wird der Lärm überhaupt nicht. Stattdessen wird er berechnet. „Vor allem deshalb, weil bei Messungen immer nur ein temporärer Zustand berücksichtigt werden kann“, erklärt Dominik Wörn von BS Ingenieure. Bei den Berechnungen gehe man aber immer vom schlimmstmöglichen Fall aus, zum Beispiel von ungünstigen Windverhältnissen und geöffneten Zimmerfenstern.

Wo liegen die Grenzwerte? Nach Möglichkeit sollen Pegelwerte von 65 Dezibel (dB) tagsüber und 55 Dezibel in der Nacht nicht überschritten werden, besagt die EU-Richtlinie. Man spricht bei diesen Werten von sogenannten Auslösewerten. Bei Lärm ab 70 dB tagsüber und 60 dB nachts gehe man von einer Gesundheitsgefährdung aus, so Wörn. Dann besteht ein „sehr hoher Handlungsdruck zur Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen“, erklärt die Stadtverwaltung.

Wie sieht es in Heimsheim aus? Wie zu erwarten, liegen die höchsten Werte in Heimsheim entlang der Autobahn, doch auch an anderen großen Straßen, besonders an der Mönsheimer Straße, der Leonberger und der Hausener Straße sowie an der Pforzheimer Straße, kann es richtig laut werden. Die meisten Gebäude oberhalb der Auslösewerte liegen an diesen Straßen. Betroffen sind tagsüber 168 Einwohner, nachts geht es sogar um 195. Die Werte, ab denen man von einer Gesundheitsgefährdung ausgeht, werden tagsüber bei neun, nachts sogar bei 15 Einwohnern überschritten. Die höchsten Werte gibt es in der Hauptstraße.

Welche Lösungsansätze gibt es? Das Planungsbüro schlägt eine Tempo-30-Regelung in der Nachtzeit in den betroffenen Straßenzügen vor. Auch Sanierungen könnten viel bewirken, zum Beispiel lärmmindernder Asphalt. Im Gemeinderat gibt es unterschiedliche Ansichten, was die Geschwindigkeitsreduzierung angeht. Walter Gommel (Unabhängige Wählervereinigung) spricht sich für eine durchgehende Tempo-40-Regelung im Ort aus. Die meisten anderen befürworten die 30er-Regelung bei Nacht, halten die Geschwindigkeitsreduzierung in nur ausgewählten Bereichen aber nicht für sinnvoll. „Wir wissen alle, was dann am Ende eines solchen Bereichs passiert: Die Leute beschleunigen“, sagt Ralf Rüth (CDU). Und genau das wolle man ja vermeiden. Darüber hinaus befürwortet der Rat eine Tempo-50-Grenze für die Nordtangente.

Wie geht es jetzt weiter? Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Lärmaktionsplan auf Basis des vorgelegten Entwurfs erstellt wird. Zu diesem Entwurf können Bürger und diverse Ämter Stellung nehmen. Erst danach wird der Plan vom Rat endgültig beschlossen. Eine „rechtlich verbindliche Verpflichtung zu Lärmschutzmaßnahmen“ besteht danach jedoch nicht, erklärt die Stadtverwaltung. Das heißt, die Zuständigen können, müssen aber nicht tätig werden. Im Fall der in Heimsheim betroffenen Straßen handelt es sich beispielsweise um Landesstraßen, hier wäre also das Land zuständig. Dieses entscheidet, ob eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde in der Nacht und Tempo 50 für die Nordtangente infrage kommt. Auch Straßensanierungen obliegen dem Land.

Darüber hinaus hat die Stadt aber oft ergänzend noch die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Renningen zum Beispiel hat, als die B 295 saniert wurde, den Aufpreis für lärmmindernden Asphalt selbst übernommen und einen Lärmschutzwall entlang der Bundesstraße gebaut, nachdem der Bund dort selbst nicht tätig werden wollte.