Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Heizkostenzuschuss für 2022 für Baden-Württemberg online beantragen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Diese Formulare braucht man

Zunächst einmal sollten Sie sichergehen, dass Sie die notwendigen Nachweise haben. Für den Antrag auf den Heizkostenzuschuss benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

 
  • Den aktuellen Feuerstättenbescheid (siehe auch: Was ist ein Feuerstättenebscheid?)
  • Jede Rechnung
  • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
  • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
  • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
  • Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte anlegt haben (zum Formular)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug)

Hinweis: Die Belege müssen im PDF-Format vorliegen. Alternativ können Sie den Antrag auf einem Gerät (Smartphone, Tablet) stellen, das über eine Kamera verfügt und die Dokumente abfotografieren.

Antrag online ausfüllen: So geht's

  • Rufen Sie die Webseite https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ auf.
  • Prüfen Sie mit dem Brennstoffhilfe-Rechner, ob Sie antragsberechtigt sind.
  • Falls ja, können Sie direkt im Anschluss den Antrag auf einen Heizkostenzuschuss stellen.
  • Klicken Sie dazu unten auf den roten Button "Antrag stellen".
  • Der Antrag sollte lediglich 10 bis 15 Minuten dauern.
  • Die Bearbeitungsdauer liegt schätzungsweise bei 6 Wochen.
  • Der Antrag kann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden

Hinweis: Der Antrag muss für jedes Gebäude einzeln gestellt werden, falls Sie Besitzer mehrerer Immobilien sind.

So hoch sind die Referenzpreise für 2021

  • Heizöl: 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Höhe der Erstattung kann variieren. Ob Sie eine Erstattung erhalten und wie hoch diese wahrscheinlich ausfällt, können Sie mit dem Brennstoffhilfe-Rechner ermitteln. Es gibt jedoch sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für Auszahlungen. So können Haushalte erst ab einem Erstattungsbetrag von 100 Euro eine Auszahlung erhalten. Der Maximalbetrag liegt bei 2.000 Euro pro Haushalt.

Worum geht es?

Ab dem 8. Mai 2023 können private Haushalte in Baden-Württemberg, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen und im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen (siehe unten) von 2021 hatten, rückwirkend eine Härtefallhilfe beantragen. Die Anträge können über ein Online-Portal gestellt werden, das ab dem 8. Mai 2023 verfügbar ist. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, sind nicht antragsberechtigt. Hier muss der Vermieter für sie aktiv werden. Der Heizkostenzuschuss ist nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen „Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg“ oder dem Heizkostenzuschuss II.