Eine bewaffnete Massenschlägerei steht im Zentrum des Rocker-Prozesses in Pforzheim. Die Hells Angels und die Mitglieder der Türsteher-Vereinigung United Tribuns waren im November 2010 auf einem Parkplatz in Pforzheim mit Macheten, Baseballschlägern, Reizgas und auch Schusswaffen aufeinander los gegangen.

Pforzheim - Ein Großaufgebot von Polizeikräften sichert den Bereich vor dem Pforzheimer Amtsgericht, die Einlasskontrollen sind scharf. Zehn Mitglieder und Sympathisanten der seit Juni 2011 verbotenen Pforzheimer Rockergruppe der Hells Angels müssen sich dort vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verantworten. Sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch und der Bildung einer bewaffneten Gruppe angeklagt.

 

Es geht um eine bewaffnete Massenschlägerei auf einem Parkplatz zwischen den Hells Angels und der verfeindeten Türsteher-Vereinigung United Tribuns im November 2010. Damals waren 20 Männer in den frühen Morgenstunden aufeinander los gegangen, mit Macheten, Baseballschlägern, Reizgas und mit Schusswaffen. Zwei Männer wurden schwer, ein Hells Angels durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt.

Bevölkerung beunruhigt wegen Bandenkrieg

Die beunruhigte Bevölkerung sprach von Bandenkrieg, der Oberbürgermeister sorgte sich um die Sicherheit in der Stadt, die Polizei handelte. Es folgte eine Großrazzia noch im Dezember, 900 Beamte durchsuchten 28 Wohnungen, Gaststätten und Bordelle der Rocker in Pforzheim und anderen Städten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. Es war der bislang größte Schlag gegen die Rocker im Süden. Die Botschaft von Polizei und OB Gert Hager war klar: „Pforzheim ist kein ruhiges Pflaster für kriminelle Banden.“ Auch das Innenministerium handelte: Das sogenannte Charter Borderland wurde im Juni 2011 verboten, weil als Vereinszweck „die Gebiets- und Machtentfaltung auf dem kriminellen Sektor“ erkennbar sei, vor allem im Rotlichtmilieu und im Türstehergewerbe. Die Rocker klagten gegen das Verbot, unterlagen mit ihrem Eilantrag. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte den vom Innenministerium angeordneten Sofortvollzug, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Dieses Verfahren ist ausgesetzt, bis der Prozess in Pforzheim und ein weiterer im bayerischen Traunstein abgeschlossen sind. In Traunstein stehen zwei Pforzheimer Rocker wegen versuchter Erpressung vor Gericht. Von dem Ausgang dieser Verfahren macht der VGH seine Entscheidung über das Verbot der Gruppe abhängig. Auch der Leitende Oberstaatsanwalt Christoph Reichert in Pforzheim sieht den Prozess als einen „wichtigen Baustein“ für das Verbot.

Staatsanwalt räumt ein: „Wenig objektive Beweismittel“

Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag für die zehn Angeklagten Haftstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren und acht Monaten, für drei nicht Vorbestrafte könnte es bei Arbeitsauflagen mit Bewährung bleiben. In allen Fällen sah die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte als nachgewiesen an, dazu komme bei vier Angeklagten illegaler Waffenbesitz. Demnach hätten, nach einer telefonischen Provokation durch die Türsteher, die auf eine Konfrontation aus waren, die Hells Angels drei Rocker zum Treffpunkt geschickt, andere aber hätten im Hinterhalt gelauert. Die sieben Mitglieder der United Tribuns hätten sich einer zahlenmäßigen Übermacht gegenüber gesehen. Allerdings räumte der für organisierte Kriminalität zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer ein, dass es „wenig objektive Beweismittel“ gebe. Dazu zählen etwa die Verletzungen der Hells Angels.

Die Angeklagten selbst hatten kaum zur Aufklärung beigetragen. Unter dem Eindruck der Massenschlägerei allerdings hatten einige Rocker noch am Tatort der Polizei gegenüber bei einer „informatorischen Befragung“ geantwortet. Weil auch die gegnerische Gruppe Angaben gemacht hat, könne man ein Bild des Vorfalls zeichnen. Dass die Polizei die Tribuns allerdings in der Schleuse des Reviers Nord bis zur Vernehmung „ohne Aufsicht eingepfercht“ hatte, und die einzeln Befragten auch wieder dorthin zurückkehrten, sei „etwas unglücklich“ gewesen. Absprachen seien so möglich gewesen.

Die Anwälte der Rocker zielen auf die Unglaubwürdigkeit der United Tribuns ab, die schwer bewaffnet gewesen seien und durch gezielte Absprachen die Hells Angels belasteten. Von schwerem Landfriedensbruch könne keine Rede sein, auch nicht von der Bildung einer bewaffneten Gruppe. Die zehn Anwälte forderten mildere Strafen oder Freispruch.