Die Seniorin hat ihr Leben lang gearbeitet, dennoch ist ihre Rente so gering, dass sie Sozialleistungen beziehen muss. Die dringend notwendige Zahnbehandlung kann sie sich nicht leisten.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Fall 3: Frau W. hält sich den Kühlpack an die linke Backe. Sie hat Zahnschmerzen. Die zierliche Frau ist Mitte Siebzig und hat ihr Leben lang gearbeitet. Zuletzt bei einem Autozulieferer. Sie buchte Bestellungen und war die freundliche Dame am Telefon. Als sie 54 war, ging die Firma pleite. Frau W. wurde arbeitslos.

 

Die engagierte Frau schrieb unzählige Bewerbungen. „Manche Firmen haben mir nicht einmal meine Unterlagen zurück geschickt. Dabei kosten die ja auch Geld“, empört sie sich. Anstellung fand sie keine mehr. Dabei ist sie ein Sprachgenie. Schlechtes Deutsch ist ihr ein Gräuel und wenn sie von den Grammatikfehlern mancher Zeitgenossen erzählt, kann sie sich richtig aufregen. Dabei hat die Frau aus Osteuropa nie einen Deutschkurs besucht – spricht aber völlig aktzentfrei.

Die Tagesschau half beim Hochdeutsch lernen

Sie wuchs als Zugehörige einer ethnischen Minderheit in Ungarn zweisprachig auf. In Belgrad studierte sie in ihrer Jugend einige Semester Jura. Dann wollte die junge Frau etwas von der Welt kennenlernen und ging nach Deutschland. Ihr Vater schickte ihr Lexika und Frau W. studierte die deutschen Zeitungen mit Hilfe der Wörterbücher. Das war in den 1960er Jahren – und dann war da noch der damalige Chefsprecher der Tagesschau, Karl Heinz Köpcke. „Dem habe ich so viel zu verdanken. Ich wollte ihm immer einen Brief schreiben. Aber ich habe mich nicht getraut“, gesteht sie. Jeden Abend hing sie an Köpckes Lippen und lernte durch ihn Hochdeutsch. „Ich habe die Sprache richtig aufgesogen“, lacht sie.

Eigentlich wollte sie damals Dolmetscherin werden. „Doch ich ließ mich von einer staatlich geprüften Übersetzerin entmutigen, denn sie sagte mir, dass ich nur eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätte, wenn ich eine sehr teure Ausbildung mache“, berichtet Frau W. Für diese Privatschule fehlte ihr das Geld, sie suchte sich einen Job. Mitte der 1960er Jahre heiratete sie „einen Schwaben“. Ihr einziges gemeinsames Kind starb, kurze Zeit danach scheiterte die Ehe und nach der Trennung lebte sie immer alleine.

Oft sind nur ein paar Cent im Geldbeutel

Frau W.s Rente reicht trotz ihrer Berufstätigkeit nicht zum Leben. Sie bezieht aufstockend Grundsicherungsleistungen im Alter. Trotzdem achtet sie auf ihr Äußeres: „Ich bemühe mich sehr, normal auszusehen“, betont sie. Oft hat sie nur noch ein paar Cent im Geldbeutel, denn sie hat wegen ihrer Diabetes und ihrer Herzprobleme höhere Ausgaben für ihre Ernährung. Dennoch sprüht Frau W. vor Unternehmungslust und besucht regelmäßig die kulturellen Angebote einer Begegnungsstätte für Ältere – sofern ihr Budget das erlaubt. Der Eigenanteil in Höhe von 600 Euro für die Zahnbehandlung sprengt alle ihre Möglichkeiten.

Fall 4 – Herr B. benötigt orthopädische Schuhe

Seit einem Jahr versucht Herr B. beruflich wieder auf die Beine zu kommen und besucht eine Wiedereingliederungsmaßnahme des Jobcenters. Dafür erhält er keine Aufwandsentschädigung, sondern bezahlt die Unkosten aus eigener Tasche. Herr B. ist um die Fünfzig und bezieht derzeit Arbeitslosengeld II. Damit kommt er gerade so aus. Jetzt aber benötigt er orthopädische Schuhe, weil er ein chronisches Leiden an der Wirbelsäule hat und unter einer Funktionsstörung eines Fußes leidet. Das Jobcenter hat die Übernahme der Kosten abgelehnt. Auch die Krankenkasse bezahlt sie nicht.Die Spezialschuhe kosten 340 Euro. Herrn B. fehlen für dafür Mittel.

Fall 5 – Die Kleidung passt nicht mehr

5 Jahrelang lebte Herr R. auf der Straße. Als bei ihm vor einiger Zeit Darmkrebs diagnostiziert wurde, zog er nach der Operation in ein Sozialhotel. Herr R. ist Ende Fünfzig und muss jetzt mit einem künstlichen Darmausgang leben. Er benötigt dringend zusätzliche Bettwäsche-Garnituren, da diese im Sozialhotel nur einmal pro Woche gewechselt wird. Das reicht bei seiner Erkrankung jedoch nicht aus. Außerdem hat er stark abgenommen und besitzt keine passende Kleidung mehr. Die wenigen vorhandenen Kleidungsstücke sind verschlissen. Herr R. bezieht nur eine kleine Rente und erhält aufstockend Grundsicherung.

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