Das Landratsamt macht auf den Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind aufmerksam. Dieser Bonus können einkommensschwache Familien individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten einsetzen.

Kreis Böblingen - Kinder und Jugendliche haben während der Corona-Pandemie nicht nur etliche Schulstunden verpasst und Lernstoff versäumt. Sie mussten im Alltag auch auf viele Dinge verzichten: Kontakte mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen auch als Familie.

 

Chancengleichheit fördern

„Deshalb leiden Kinder und Jugendliche besonders unter der Corona-Pandemie und brauchen jetzt ausdrückliche Aufmerksamkeit“, sagt Michaela Futter. Die Leiterin des Amts für Soziales und Teilhabe im Landratsamt Böblingen will verhindern, „dass diese Zeit lange nachwirkt und bestehende Ungleichheiten verfestigt. Denn alle jungen Menschen sollen ihre Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit entwickeln können“.

Für jedes Kind gibt es einmalig 100 Euro

Um besonders Familien mit geringem finanziellem Spielraum zu unterstützen, fördert der Bund Familien mit geringem Einkommen mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Er ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das die Bundesregierung im Mai beschlossen hat. So sollen die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufgefangen werden.

Bonus wird automatisch ausgezahlt

Die Zahlung geht an Familien, die auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Insgesamt 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Der Bonus wird in der Regel automatisch ab August 2021 ausgezahlt.

Familie ohne Kinderzuschlag müssen formlosen Antrag stellen

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen zu Antrag, Anspruch und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus.

Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Empfängern von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe seit dem 1. Juli 2021 zudem eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer (08 00) 4 55 55 43 zur Verfügung.

Antrag und Infos: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus