Wenn die Temperaturen die 35-Grad-Marke knacken, wird es auch im Auto richtig heiß. Wenig Stoff am Körper kann da Abhilfe schaffen. Aber ist es überhaupt erlaubt sich mit Flip Flops oder ganz nackt hinters Lenkrad zu setzten?

Stuttgart - Die Sonne prallt auf das Auto, das Thermometer zeigt weit über 30 Grad an und im Inneren des Wagens steht die Hitze: Trotz Klimaanlage kann Auto fahren derzeit zu einer schweißtreibenden Angelegenheit werden.

 

Viele greifen da zu ganz besonderen Maßnahmen: entledigen sich ihrer Kleidung oder ihrer Schuhe, bringen Ventilatoren an oder Sonnenschutzfolien. Aber ist es überhaupt erlaubt, in Badehose, Bikini oder gar ganz nackt Auto zu fahren? Und wie sieht es mit Badelatschen oder barfuß aus?

Barfuß oder mit Flip Flops

Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich mit Flip Flops oder Badelatschen hinter das Lenkrad zu setzten – zumindest, wenn man privat unterwegs ist. Auch barfuß das Gaspedal zu drücken, ist erlaubt. Mit einem Bußgeld muss man daher nicht rechnen. Der ADAC rät dennoch davon ab, denn kommt es zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Badekleidung oder ganz nackt

Bei den heißen Temperaturen kann sich der Innenraum eines Autos schnell auf mehr als 40 Grad aufheizen – Schweiß und am Körper klebende Kleidung inklusive. Wer da lieber oben ohne oder im Bikini fährt, der darf das. Denn eine Kleiderordnung im Straßenverkehr gibt es nicht. Für Motorrad- oder Rollerfahrer gilt das ebenfalls. Lediglich ein Schutzhelm ist gesetzliche Pflicht.

Auch ganz nackt fahren ist grundsätzlich nicht verboten. Für den Gesetzgeber gilt nur, dass der Fahrer sein Fahrzeug sicher führen kann – angezogen oder nackt. Eine Ordnungswidrigkeit ist es dann, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer von dem Anblick derart gestört fühlt, dass er es zur Anzeige bringt. Dann kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro folgen.

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Extra Ventilatoren im Auto

Wem die Klimaanlage nicht ausreicht oder erst gar keine hat, darf Ventilatoren beispielsweise am Armaturenbrett anbringen. Allerdings nur so, dass die Sicht nicht behindert und der Ventilator sicher befestigt ist.

Zusätzliche Sonnenschutzfolie an den Scheiben

Gerade Eltern greifen gerne zu Sonnenschutzfolien oder Sonnenblenden, um die Kinder auf der Rückbank vor der Strahlung zu schützen. Dies ist auch erlaubt. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist es aber nicht erlaubt, Folien oder Blenden an der Frontscheibe oder an den beiden seitlichen vorderen Scheiben anzubringen.