Die für Immobilienbesitzer, Mieter und Gemeinden wichtige Grundsteuer steht vor der größten Umwälzung seit Jahrzehnten. Eine Reform ist längst geplant. Wichtig für deren Umfang ist, was das Bundesverfassungsgericht entscheidet, meint unser Kommentator Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Man muss wahrlich kein Prophet sein um zu erkennen, dass es der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form an den Kragen gehen wird. Als sehr zweifelhaft haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gerechtigkeitsaspekt der Steuer am Dienstag bezeichnet, und das war nur vornehme richterliche Zurückhaltung. Selten war es nach einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe klarer, dass ein Gesetz fallen wird. Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings: Was danach kommt ist völlig offen – und ob es besser werden wird, das ist keinesfalls gesagt.

 

Obwohl es da zunächst mal eine Hoffnung gibt, die nicht völlig aus der Luft gegriffen scheint. Schließlich ist es möglich, dass Millionen von Menschen schon bald mit ein paar hundert Euro im Jahr mehr im Geldbeutel da stehen könnten. Dann nämlich, wenn die Steuer überhaupt nicht mehr bezahlt werden muss. Das könnte dann geschehen, wenn es dem Gesetzgeber nicht gelingt, neue Regeln in der Frist zu erlassen, die das Verfassungsgericht wohl dafür gewährt. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, hat freilich zwei gewaltige Pferdefüße. Zum einen ist die Grundsteuer für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Sie spült jedes Jahr rund 14 Milliarden Euro in die Kassen, ohne großen Aufwand und – im Gegensatz zu den launisch mit der Konjunktur schwankenden Gewerbesteuern – mit sehr planbarer Konstanz. Dieses Geld müsste irgendwo anders herkommen. Und natürlich wäre – zum zweiten – die grundsteuerfreie Zeit nicht von Dauer. Dass die neue Regeln, nachdem sie verabschiedet wurden, für den Einzelnen dann günstiger werden, das ist zweifelhaft.

Wie wird Wohnen wieder bezahlbar?

Das liegt schon in der Natur der Sache. In den mehr als fünf Jahrzehnten, seitdem die Grundstücke zum letzten Mal begutachtet wurden, hat sich der Wert fast aller Flächen vervielfacht. Experten gehen in manchen Großstädten davon aus, dass der Wert um das 40-fache gestiegen sein könnte. Das bedeutet nun nicht automatisch, dass sich auch die Steuer um den Faktor 40 nach oben entwickelt. Schließlich sind neben der jetzt im Fokus stehenden Bewertung auch noch andere Faktoren für die Summe verantwortlich, die letztlich unter dem Strich auf dem Steuerbescheid steht, etwa die Hebesätze. Doch dass eine Steuer nach ihrer Reform für den Bürger günstiger wird, das muss man schon glauben wollen.

Der Dreiklang aus Einheitswert, Hebesatz und Steuermessbescheid bestimmt letztlich die individuelle Steuerlast. Das Drehen an der einen Stellschraube macht es unabdingbar, auch die andere anzufassen. Ein höherer Einheitswert kann durch einen niedrigeren Hebesatz ausgeglichen werden. Die Politik steht da vor einer großen Herausforderung – und hat die große Chance, den allgemeinen Ruf, Wohnen wieder bezahlbar zu machen, sehr konkret mit konkreten Handlungen zu unterfüttern. Denn die Grundsteuer muss zwar vom Eigentümer bezahlt werden, landet aber auf der Nebenkostenabrechnung von jedem Mieter – und trägt so ihren Teil dazu bei, das Wohnen teurer zu machen.

Und vermutlich wird der steuerpolitische Dauerbrenner auch nach einer Neuregelung weiter für Wirbel sorgen, je nachdem, ob sich die Politik dafür entscheidet den Wert des Grundstücks oder den Wert der Bebauung in den Mittelpunkt der Bewertung zu setzen. Beide Varianten haben Fürsprecher und erbitterte Gegner gleichermaßen. Der Streit war mit verantwortlich dafür, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten keine Reform geglückt ist. Ein deutlicher Fingerzeig der Richter an die Politik könnte da hilfreich sein.

christian.gottschalk@stzn.de