Im Verfahren gegen den 31-Jährigen, der in Holzgerlingen seinen Vermieter, dessen Freundin und Vater erstochen haben soll, haben der Staatsanwalt, die Nebenkläger und der Verteidiger ihre Schlussworte gehalten. Der Angeklagte äußerte sich wieder nicht.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Stuttgart - Für die Ankläger wiegt die Schuld des 31 Jahre alten Mannes, der drei Menschen in Holzgerlingen erstochen haben soll, besonders schwer. Lebenslang soll er hinter Gitter, eine Freilassung nach 15 Jahren wäre für den Staatsanwalt nicht angemessen. Er bewertete die Taten als heimtückischen Mord. Die psychische Erkrankung des Angeklagten habe dessen Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Der Verteidiger blieb nach den sieben Verhandlungstagen am Stuttgarter Landgericht bei seiner Position: Er plädierte auf Totschlag und hält seinen Mandanten für vermindert schuldfähig. Am 15. Dezember soll das Urteil fallen.