Mit einer Schadenersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg sind zahlreiche Sägewerke im Südwesten vor Gericht gescheitert. Was werfen die Unternehmen dem Land vor?

Stuttgart - Zahlreiche Sägewerke im Südwesten sind mit einer Schadenersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg vor Gericht gescheitert. Eine sogenannte Ausgleichsgesellschaft der Unternehmen sei nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen, sagte die Vorsitzende Richterin einer Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts am Donnerstag.

 

36 in der Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossenen Unternehmen hatten dem Land vorgeworfen, dass sie zwischen 1978 und September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlt hätten. Bei dem Schadenersatzanspruch ging es inklusive Zinsen um rund 450 Millionen Euro.

Das Land und seine Forstverwaltung hatten Holz aus dem Staatswald sowie aus kommunalen und privaten Wäldern früher zentral vermarktet - was zu einer Monopolstellung führte. Das Bundeskartellamt hatte das 2015 als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft und die Verkaufspraxis untersagt.