Wandern von Berghütte zu Berghütte wird dieses Jahr schwierig. Wegen der Hygienevorschriften gelten zahlreiche Einschränkungen.

Berchtesgaden - Unter dem Hohen Göll in den Berchtesgadener Alpen, fast 1700 Meter über dem Meeresspiegel, liegt das Purtschellerhaus. Wer hier vom Gastraum zur Toilette geht und wieder zurück, der pendelt zwischen Österreich und Deutschland. Denn die Grenze verläuft mitten durch das Gebäude. In Zeiten von Corona wirft diese Kuriosität die Frage auf, welche Vorschriften gelten: die österreichischen, die deutschen oder in einem Teil der Berghütte die einen, im anderen die anderen.

 

Lange hat es gedauert, bis klar war, wie der Hüttenbetrieb diesen Sommer ablaufen wird. Erst am späten Nachmittag des Donnerstags vor Pfingsten standen die letzten Details fest, Mitte Juni folgte eine leichte Lockerung. Auf Bergtouristen kommen zahlreiche Einschränkungen zu – wenn sie überhaupt einen Übernachtungsplatz erhalten. Vor allem eine Frage war knifflig: der Umgang mit den Waschgelegenheiten. Denn laut Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung muss für jedes Zimmer ein Bad vorhanden sein.

In den Hotels im Tal ist das Standard, auf Berghütten jedoch nicht üblich. Dort sind maximal nach Geschlechtern getrennte Waschräume vorhanden. Die Lösung sind Zeitfenster, erklärt Hanspeter Mair, Leiter des Geschäftsbereichs Alpine Raumordnung: „Jede Gruppe darf für zehn oder 15 Minuten rein, danach muss das Personal gründlich reinigen, und erst dann dürfen die nächsten rein.“ Das bedeutet, in der Früh können schon ein paar Stunden vergehen, bis die letzte Gruppe endlich ihre Tagesetappe beginnen kann.

Mehr als zehn Wanderer dürfen nicht in ein Matratzenlager

Gruppe, das heißt in diesem Fall maximal zehn Personen. Mehr dürfen nicht zusammen in ein Zimmer oder Matratzenlager. Allerdings müssen diese Gäste sich bereits bei der Buchung gemeinsam anmelden beziehungsweise zusammen eine Tour unternehmen. Zusammenschließen mehrerer, kleinerer Gruppen ist nicht gestattet.

Insbesondere Hütten mit großen Matratzenlagern werden dadurch deutlich weniger Gäste haben als sonst. Zum Teil dürften es sogar 40 bis 60 Prozent weniger sein, schätzt Hanspeter Mair: „Die Hüttenwirte müssen daher derzeit auch bereits gebuchte Übernachtungen stornieren.“

Sicherheitshalber sollte man sich die Reservierung schriftlich bestätigen lassen und vor Beginn der Tour klären, ob die Hütte geöffnet ist. Wanderer, die einen Platz erhalten, müssen mehr Gepäck einplanen. Ein Laken, ein Kissen und einen Schlafsack – keinen Hüttenschlafsack – das alles müssen sie selbst mitbringen. Auch dürfte in vielen Hütten das Angebot an Hüttenschuhen entfallen. Gleiches gilt für Spiele, Bücher und Kartenmaterial.

Ein beliebter Trick bei überbuchten Hütten wird dieses Jahr ebenfalls nicht funktionieren. In den vergangenen Jahren sind immer wieder Gäste auf der Terrasse sitzen geblieben, bis es für den Abstieg ins Tal zu spät war. Zwar gibt es Ausnahmen für Notfälle mit Gefahr für die Gesundheit, aber ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft stellt klar: „Ein Notfall liegt nicht vor, wenn der Aufenthalt am Berg zu spät beendet wird.“ Es liege in der Selbstverantwortung der Bergsteiger, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit ins Tal zurückzukehren.

Bergsteiger müssen selbst dafür sorgen, dass sie rechtzeitig wieder ins Tal absteigen

Schon im eigenen Interesse sollten sich Besucher an die Vorgaben halten. „Bei einem Verstoß wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt“, erklärt Gerhard Richter, Pressesprecher des Landratsamts Berchtesgadener Land, in dessen Bereich 25 Berghütten liegen. Das kann teuer werden. Mindestens 150 Euro kostet das in Bayern pro Person. Hat der Wirt mit Schuld, ist er mit mindestens 5000 Euro dabei. Zudem können die zuständigen Behörden nach Angaben des Innenministeriums den Betrieb auch ganz schließen, „wenn Grund zu der Annahme besteht, dass wiederholt gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstoßen wurde“.

Die Vorschriften gelten allerdings nur für Berghütten in Deutschland. In Österreich, Italien und anderen Alpenstaaten sieht es schon wieder anders aus. Hier gilt es, sich unbedingt rechtzeitig zu informieren. Für das Purtschellerhaus ist alles geklärt. „Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist zuständig“, erklärt Gerhard Richter. Daher ändern sich auch nicht die Abstandsregeln für Personen, die innerhalb des Gebäudes die Grenze zwischen zwei Staaten überschreiten.

Jochen Bettzieche

Informationen

Regeln für Berghütten in Deutschland

Übernachtung nur mit Reservierung. Reservierung unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Eigener Schlafsack, Kissen und Laken sind Pflicht. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen.Hüttenwirte klären jeden Gast vor Ort über Sonderregeln auf. Bei der Tourenplanung gestaffelte Nutzung von Wasch- und gegebenenfalls Speiseräumen berücksichtigen. Gekennzeichnete Laufwege und Sitzplätze beachten. Den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Menschen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen oder Fieber werden nicht bewirtet und dürfen die Hütten nicht betreten.Vorsicht: Statt in der Hütte im Zelt zu übernachten, ist in Deutschland verboten, es sei denn, der Grundbesitzer stimmt zu. Ob und wann Alpenvereinshütten in Deutschland geöffnet haben sowie die Kontaktdaten finden Interessierte unter: www.alpenverein.de.

Regeln für Berghütten im Ausland

Frankreich: www.ffcam.frItalien: www.cai.it, www.alpenverein.itÖsterreich: www.alpenverein.atSchweiz: www.sac-cas.chSlowenien: https://en.pzs.si/