Es geht um mehr als eine Milliarde Euro Schadenersatz: Ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate verlangen Entschädigung für erlittene Kursverluste. Gewinnen sie, zahlt wohl am Ende der Steuerzahler - und bisher sieht es nicht schlecht für die Anleger aus.

Es geht um mehr als eine Milliarde Euro Schadenersatz: Ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate verlangen Entschädigung für erlittene Kursverluste. Gewinnen sie, zahlt wohl am Ende der Steuerzahler - und bisher sieht es nicht schlecht für die Anleger aus.

 

München - Brisante Kritik zum Prozessauftakt: Die Hypo Real Estate (HRE) hat nach der bisherigen Einschätzung des Oberlandesgerichts München ihre Anleger zu spät über die Folgen der Finanzkrise für die Bank informiert. In einem Hinweis sagte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy am Montag, die Bank habe in einer Pressemitteilung im August 2007 betont, keine negativen Auswirkungen durch die Krise zu befürchten. Dies hätte korrigiert werden müssen, nachdem der Bank der Ernst der Lage klar geworden sei.

Die Pflichtmitteilung vom 15. Januar 2008 sei dafür wohl zu spät gekommen. Das Gericht verhandelt seit Montag in einem Musterprozess über Schadenersatz-Forderungen ehemaliger Aktionäre der nach der Rettung durch den Bund verstaatlichten Bank. Genauere Informationen erhofft sich Kotschy aus der Vernehmung des damaligen HRE-Chefs Georg Funke am Donnerstag. Termine am Dienstag und Mittwoch strich der Richter.

Ehemalige Aktionäre der verstaatlichten Immobilienbank werfen dem Unternehmen vor, viel zu spät auf die Belastungen durch die Finanzkrise hingewiesen zu haben. Die Flut der Klagen wurde in einem Musterprozess vor dem OLG München gebündelt, um zentrale Fragen der Beweisaufnahme für alle Verfahren klären zu können. Wann eine Entscheidung verkündet wird, ist offen.

"Es kommt sicherlich auf einige Einzelheiten an"

Das Gericht sieht durchaus Anhaltspunkte dafür, dass zumindest nicht alle Presse- und Pflichtmitteilungen in Ordnung gewesen sein könnten, wie der Vorsitzende Richter Guido Kotschy sagte. „Es kommt sicherlich auf einige Einzelheiten an“, erklärte er. Bisher gebe es allerdings nur vorläufige Einschätzungen.

Sollte die verstaatlichte Bank Schadenersatz zahlen müssen, dürfte dass am Ende auch den Steuerzahler belasten, denn die HRE gehört noch immer dem Bund. Wie genau mögliche Belastungen aussehen könnten, ist aber noch offen.

Aktionärsschützerin Daniela Bergdolt sieht ihre Position gestärkt. Dass der Rechtsstreit mit einem Urteil in dem Musterprozess beendet ist, glaubt die Anwältin allerdings nicht. Sie rechne damit, dass je nach Ausgang die unterlegene Partei vor den Bundesgerichtshof ziehen werde. „Das ist hier dann nicht zu Ende, das braucht keiner glauben“ sagte Bergdolt am Montag am Rande des Verfahrens. Auch Kläger-Anwalt Andreas Tilp sagte: „Das lief gut heute.“

Neben Akten und Mitteilungen stehen auch Pressemitteilungen und Äußerungen von Managern im Mittelpunkt der Beweisaufnahme. So etwa eine Mitteilung vom 3. August 2007 in der die HRE betonte, keine Belastungen aus der Finanzkrise in den USA zu erwarten. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass diese Aussagen zu positiv waren, sagte Kotschy. Genaueres müsse nun geklärt werden.

Die Kläger fordern eine Entschädigung für die massiven Kursverluste ihrer Aktien, die früher im deutschen Leitindex Dax notiert waren. Am 15. Januar 2008 hatte die HRE in einer Pflichtmitteilung massive Belastungen bekanntgegeben und damit die Börse geschockt. Innerhalb eines Tages brach die Aktie um mehr als ein Drittel ein. Viele Aktionäre verloren dadurch ein Vermögen.

Nach Ansicht der Kläger hat das Management um den damaligen Chef Georg Funke bereits vor Weihnachten 2007 von den Problemen gewusst, die Öffentlichkeit aber nicht ausreichend informiert. Die Bank sieht das anders. „Nach Überzeugung der HRE war die Kommunikation zu jedem Zeitpunkt angemessen. Diese Position werden wir vor Gericht vertreten“, hatte ein Sprecher vor Verfahrensbeginn gesagt.

Im September 2008 war die HRE in größte Not geraten, weil ihre irische Tochter Depfa Geld langfristig verliehen, sich aber extrem kurzfristig Geld dafür besorgt hatte. Nach der Lehman-Pleite ging diese Rechnung nicht mehr auf und sie kam nicht mehr an Geld für die Refinanzierung: Es fehlten 35 Milliarden Euro. Nach der Notrettung mit Steuermilliarden wurde die HRE verstaatlicht. Die Aktionäre mussten ihre Papiere zum Preis von 1,30 Euro an den Bund abgeben.

Musterkläger für die Aktionäre ist der Jurist Christian Wefers aus Nordrhein-Westfalen, der für mehrere Kapitalanlagefonds aus Deutschland und anderen Ländern auftritt. Rund 90 Anleger hatten ihre Ansprüche von insgesamt rund 900 Millionen Euro an ihn abgetreten. Dieses Geld plus Zinsen wollen sie zurück. Damit geht es inzwischen um eine Summe von mehr als einer Milliarde Euro.