Sie kosten Anwohnern Nerven: wochenlang abgestellte Anhänger und Wohnwagen sowie nicht mehr zugelassene Autos am Straßenrand. Die Zahl der unrechtmäßig geparkten Fahrzeuge nimmt zu.

Hedelfingen - Wer kennt sie nicht? Autoanhänger, Wohnwagen oder auch marode Personenwagen, die wochen- und teilweise monatelang auf öffentlichen Parkplätzen oder einfach am Straßenrand stehen und den Anwohnern den Stellplatz nehmen. Ob in der Straße Heiligenwiesen, in der Hedelfinger Straße, entlang der Hafenbahnstraße oder auf dem Parkplatz an der Flatowhalle – sie sind ein Ärgernis. Während deren Besitzer sich die Kosten für einen Stellplatz sparen, müssen parkplatzsuchende Anwohner noch eine Runde ums Viertel drehen. Immer wieder erklingen in den Bezirksbeiräten deswegen die Klagen, dass die Stadt nichts gegen die Dauerparker unternehme. „So einfach ist dies allerdings nicht in allen Fällen“, sagt Joachim Elser, der Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung.

 

Fahrzeuge mit gültiger Zulassung und nicht abgelaufenem TÜV dürfen unbegrenzt auf der Straße stehen. Wer also sein Fahrzeug vor der sechswöchigen Urlaubsreise in ein Wohngebiet nahe des Flughafens stellt, muss keine Strafen befürchten. „Anders sieht es bei Anhängern jeder Art ohne Zugmaschine aus. Sie dürfen laut Straßenverkehrsordnung maximal zwei Wochen auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt werden“, so Elser. Diese Regelung gelte sowohl für Wohnwagen, als auch für jene Anhänger ohne Zugfahrzeug, die aus Werbezwecken am Straßenrand platziert werden.

Auge auf Dauerparker

Im Rahmen ihrer Streifenfahrten werfen die Mitarbeiter vom Vollzugsdienst immer ein Auge auf solche Dauerparker, zudem bekäme die Behörde fast täglich mehrere Anrufe von Bürgern. Sie setzen einen mühsamen Prozess, den die Mitbürger meist nicht mitbekämen, in Gang. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts müssen nämlich zuerst zwei Wochen warten, ob der Anhänger nicht doch fortbewegt wird. „Wir notieren uns dabei den Stand der Ventile an den Reifen. Wenn sich dieser nach 14 Tagen nicht geändert hat, können wir handeln. Der Besitzer erhält zunächst eine Verwarnung“, sagt Elser. Wegen einer Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Zudem werde der Besitzer aufgefordert, den Anhänger zu entfernen. Falls dies nach einem angemessenen Zeitraum nicht geschehen ist, könne die Stadtverwaltung den Anhänger abschleppen lassen. Weil das beauftragte Unternehmen dann zusätzlich zu den Abschleppkosten noch eine tägliche Standgebühr verlange, werde es für den Betroffenen teuer – theoretisch. „Denn oft können wir nur unter Schwierigkeiten den Halter ermitteln“, sagt Elser.

Noch schwieriger sei die Kontrolle meistens bei illegal abgestellten Personenwagen. Dies ist der Fall, wenn der TÜV abgelaufen ist oder wenn das Fahrzeug sichtbar nicht mehr fahrtauglich am Straßenrand steht. „Sofort aus dem Straßenraum entfernen dürfen wir aber nur Fahrzeuge, die eine Gefahr darstellen“, sagt Elser. Die anderen erhalten zunächst einen orangefarbenen Aufkleber mit der Androhung, dass das Auto beseitigt werde, falls es nicht „unverzüglich von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt“ wird. Zudem wird es vom Vollzugsdienst entstempelt und der Besitzer aufgefordert, zum TÜV vorzufahren.

Suche nach dem Fahrzeughalter

Zeitgleich beginnt für Elsers Kollegen die Suche nach dem Fahrzeughalter. Sie erleben dabei kuriose Fälle: Von Besitzern, die eine längere Krankheit erlitten haben, bis zu Fällen mit kriminellem Hintergrund. Wenn das Fahrzeug noch ein gültiges deutsches Kennzeichen besitzt, ist es meist keine große Herausforderung, den Besitzer zu finden. Doch viele der am Straßenrand entsorgten Fahrzeuge stammen aus dem Ausland. „Die rechtlichen Grundlagen sind dann nicht immer einfach“, sagt Elser. Zudem stoßen seine Mitarbeiter immer wieder auf Fälle, bei denen der Halter einen gültigen Kaufvertrag nachweisen kann. Sie haben das Fahrzeug verkauft, aber der neue Besitzer hat das Fahrzeug in Stuttgart abgestellt. Nicht selten stimmen dann die Angaben – weshalb auch immer – auf dem Kaufvertrag nicht.

„Bis wir das Fahrzeug abschleppen und dann zum Verwerter bringen können, müssen wir einen großen Aufwand betreiben“, sagt Elser. Die Zahl der Fälle sei gestiegen. Seine Mitarbeiter würden bestimmt einige hundert Fälle pro Jahr verfolgen. Für die Stadt Stuttgart sei dies im Übrigen ein Zuschussgeschäft. Die Fahrzeuge, die sie zum Verwerter bringt, erlösen meist wenig Geld.