Das jahrelange Bemühen des Landratsamts Esslingen, eine illegale Mülldeponie am Fuß der Schwäbischen Alb aufzulösen, war bislang erfolglos. Jetzt soll Bewegung in die Sache kommen – auch auf Druck einer besorgten Bürgerin.

Holzmaden/Aichelberg - Das Landratsamt Esslingen versucht eigenem Bekunden nach schon seit Jahren, der wilden Müllkippe hinter dem Campingplatz Aichelberg (Kreis Göppingen) Herr zu werden. Nach dem ersten Bericht über den ehemaligen Schieferbruch, in dem seit langer Zeit Massen an Abfall abgeladen werden, wirbt Peter Keck, der Sprecher der Kreisbehörde, um Verständnis für die lange Verfahrensdauer und beteuert: „Wir sind weiter an der Sache dran.“ Er räumt aber auch ein, dass das Bemühen, den Müll von dem Gelände auf der Markung der Gemeinde Holzmaden zu beseitigen, bislang „kein befriedigendes Ergebnis“ gebracht habe. Doch zumindest kündigt er an, dass der weiße, schrottreife Lastwagenauflieger bis Ende April „abtransportiert“ werde. Das sei mit einem Mitglied der dreiköpfigen Erbengemeinschaft, in deren Besitz sich das Areal befindet, vereinbart worden.

 

Achtlos in der freien Natur entsorgt

Doch es ist nicht nur der große Lkw-Anhänger, der die Idylle des in einem Landschaftsschutzgebiet liegenden Wäldchens zerstört. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre haben sich dort Betonröhren, Kanister, Altreifen, Bauschutt, Teppichreste, ausrangierte Möbel, eine ausgemusterte Waschmaschine, diverser Elektroschrott und vieles mehr angesammelt – achtlos in der freien Natur entsorgt. Zudem steht eine einsturzgefährdete, für jedermann zugängliche Hütte dort. Nicht auszudenken, was passieren kann, wenn sich spielende Kinder vom nahen Campingplatz dort austoben. Warn-, Verbotsschilder oder Absperrungen? Fehlanzeige!

Lange schon regt sich Sabine Sonn darüber auf und will Abhilfe schaffen. Die Aichelbergerin ist auch schon auf dem Aichelberger Rathaus diesbezüglich vorstellig geworden, doch bisher sei ihr nicht geholfen worden. Nun habe sie sich mit entsprechenden E-Mails, Fotos und Artikeln, die sich mit dem Missstand beschäftigen, an die Landräte Edgar Wolff (Kreis Göppingen) und Heinz Eininger (Kreis Esslingen) gewandt. Zudem habe sie den Naturschutzbund eingeschaltet und auch den Südwestrundfunk informiert. Auch den Ministerpräsidenten und bekennenden Wandersmann Winfried Kretschmann (Grüne) wolle sie mit ins Boot holen, kündigt Sabine Sonn an. Notfalls werde sie selbst im Herbst „eine Art Ortsputzete“ organisieren, „sollte sich nichts tun“, kündigt sie an.

Auch Gerichte waren mit dem Fall schon befasst

Der Landratsamtssprecher Peter Keck hat mehrere Tage benötigt, um sich in die Materie einzuarbeiten. Denn seit 1999 seien verschiedene Abteilungen der Behörde – Abfall- und Baurecht sowie Naturschutz – mit der illegalen Mülldeponie befasst. Mehrfach seien zur Beseitigung des Abfalls Verfügungen und Androhungen zunächst gegen die Baufirma ergangen, die einst im Besitz des Areals gewesen sei. Die Druckmittel hätten nur zum Teil gefruchtet, und als eine Zwangsvollstreckung angestanden sei, „existierte die Firma nicht mehr“, sagt Keck. Danach ging der ehemalige Schieferbruch an eine Frau, mit der die Sache bis vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten worden sei. Das Verfahren habe im Jahr 2006 mit einem Vergleich geendet: ein Teil des Mülls wurde beseitigt, für andere Gegenstände ist Keck zufolge von der Eigentümerin ein „aktueller Gebrauch“ nachgewiesen worden.

In den folgenden Jahren seien weiterhin „umweltgefährdende Gegenstände“ und sonstiger Abfall moniert und deren Abtransport angeordnet worden. Im Jahr 2013 sei erneut ein Vergleich geschlossen worden, der eine Verlängerung der Räumungsfrist bei gleichzeitiger Rücknahme der Klage beinhaltet habe. Nach dem Tod der Eigentümerin sei das Gelände dann an die Erbengemeinschaft gegangen. Mit einem der Erben, der im Kreis Esslingen lebt, befinde sich das Landratsamt im Gespräch, er zeige sich „bislang kooperativ“ im Bemühen, die noch vorhandenen Gegenstände in „absehbarer Zeit vollständig zu entfernen“ , wie die stellvertretende Landrätin Marion Leuze-Mohr unlängst bekundete. Peter Keck kann nachvollziehen, dass sich die Bürger über den Zustand auf dem Grundstück aufregen, „aber sie sehen nicht, welche verfahrensrechtlichen Dinge dahinter stecken“.

Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer

Der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, hat das Grundstück gemeinsam mit zwei weiteren Erben von seiner inzwischen verstorbenen Mutter geerbt. Er berichtete im Gespräch mit unserer Zeitung, das Landratsamt habe deren Vorschläge für eine andere Nutzung des Schieferbruchs oder dessen Rekultivierung sämtlich abgelehnt. Er sei nicht in der Lage, den von Unbekannten immer wieder dort entsorgten Müll wegzuschaffen. Auch die baufällige Hütte, deren Türen und Wände von Sachbeschädigern eingetreten worden seien, könne er nicht absichern.

Laut Peter Keck ist er genau dazu verpflichtet. Die Scheuer auf dem Grundstück sei genehmigt und habe Bestandsschutz, erklärt der Pressesprecher. Und der Eigentümer besitze auch „das Recht, diese verfallen zu lassen“. Aber er müsse in jedem Fall seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und gewährleisten, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgehe. „Wie er das bewerkstelligt, ist seine Sache“, sagt Keck.