Wenn Menschen ins Pflegeheim müssen, aber niemanden haben, der ihre Angelegenheiten für sie regeln darf, zieht das viele Probleme nach sich. Man sollte sich deshalb mit der eigenen möglichen Hilflosigkeit auseinandersetzen, solange es einem noch gut geht, meint Viola Volland.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Natürlich ist es unangenehm, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen: Wem würde man die Entscheidung über die eigene medizinische Versorgung und Finanzen anvertrauen? Und wem traut man zu, diese Aufgabe zu bewältigen? Die Sorge, jemandem zur Last zu fallen, schreckt viele zusätzlich ab, die Formulare auszufüllen. Doch letztlich tut man niemandem einen Gefallen, wenn man die Antworten verweigert, solange es einem noch gut geht. Am wenigsten sich selbst.

 

Viele Probleme sind vermeidbar

Doch letztlich wären viele Probleme, von denen die Pflegeheime berichten, vermeidbar gewesen – hätten Vorsorgevollmachten bei den jeweiligen Bewohnern vorgelegen. Damit sind diese ja nicht allein. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollte jeder Volljährige ausgefüllt haben. Doch bei den wenigsten dürfte dies der Fall sein – das gilt bei Weitem nicht nur für Alleinstehende. Der Umstand, dass es jeden urplötzlich ereilen kann, nicht mehr geschäftsfähig zu sein, wird meist verdrängt. Auch in den Familien ist das Thema oft ein Tabu.

Für Notare waren die letzten Monate undankbar

Für die Amtsgerichte und die dort beschäftigten Notare müssen die vergangenen Monate äußerst undankbar gewesen sein. Das Arbeitspensum ist aufgrund der Notariatsreform enorm gewesen – auch wegen der inkompatiblen EDV-Systeme, was die Umstellung zum Jahreswechsel noch mal komplexer gemacht hatte. Und natürlich wissen sie genau, was es bedeutet hat, wenn Fälle deutlich verzögert bearbeitet werden können und Betreuer vielleicht erst nach einem halben Jahr offiziell eingesetzt worden sind. Da können schnell enorm hohe Kostenberge anwachsen für den einzelnen Bürger, zum Beispiel wenn jemand ins Pflegeheim kommt, die Wohnung aber nicht gekündigt werden kann. Immerhin, es wird besser, auch beim Amtsgericht Stuttgart.

viola.volland@stzn.de